23.01.2018 - 4.2 Seniorengerecht Bauen in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Hildenbrand (Mitglied des Seniorenbeirates) nimmt das gewährte Rederecht wahr. Er empfiehlt dem Antrag der Fraktion CDU/ANW zu folgen und macht aufmerksam, dass die Zahl der älteren Menschen wachse. Aufgrund der hohen Bautätigkeit gebe es eine Reihe von Möglichkeiten unterhalb des Standards der Bauordnung in § 50 „Barrierefreies Bauen“. Von daher sollte das Gespräch mit den Gesellschaften gesucht werden.
Herr Eichert bringt den Antrag ein. Er erinnert an einen früheren Antrag mit gleicher Zielrichtung, welcher seines Erachtens nicht als erledigt betrachtet werden könne, da keine Aufnahme in den Balanced Scorecard (BSC) erfolgt sei. Wichtig sei eine Festschreibung auf Dauer und er verweist auf die Vorbildwirkung als Stadt. Aus diesem Grunde sei die Festschreibung als Standard für die Wohnungsbaugesellschaften erforderlich sowie die Aufnahme in den BSC.
Herr Berlin und Herr Kirsch sprechen sich gegen die Bevorzugung einer Zielgruppe aus. Herr Kirsch macht aufmerksam, dass die ProPotsdam die Intention des Antrages bereits in vernünftiger Art und Weise umsetzen würde. Ein zusätzlicher Beschluss sei nicht notwendig.
Herr Eichert betont nochmals, dass es hier um den alten- und behindertengerechten Bau sowie Standards unter der Schwelle der Bauordnung gehe. Es müsse auch sichergestellt werden, dass die Angebote für diese Zielgruppe nicht nur über das Internet vermittelt werden, da ältere Menschen dies weniger nutzen und so möglicherweise zu spät darauf zugreifen würden.
Herr Wolfram (Bereich Verkehrsentwicklung) erinnert an den Beschluss zum Antrag 17/SVV/0381 „Seniorengerechtes Bauen“, welcher im Bauausschuss ausführlich diskutiert worden ist. Er macht aufmerksam, dass die Verwaltung dem hier vorliegenden Antrag folgen könne, wenn das Wort Wohnungsbau durch Wohnungsneubau ersetzt werden würde. Für den Wohnungsbestand wird eine Beschlussempfehlung nicht gegeben.
Herr Eichert übernimmt als Antragsteller den Austausch des Wortes Wohnungsneubau statt Wohnungsbau.
Nach weiterer Verständigung, ob ein solcher Antrag erforderlich sei, unterbreitet Herr Jäkel den Vorschlag, das Wort vorrangig durch die Worte Hilfestellung beim Zugriff auf barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnungen erhält zu ersetzen.
Herr Eichert übernimmt als Antragsteller diesen Vorschlag.
Der Ausschussvorsitzende stellt den entsprechend geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die Landeshauptstadt und deren Gesellschaften bei gefördertem wie frei finanziertem Wohnungsbau Wohnungsneubau entsprechend der bisherigen Übung alle Wohnungen auch zukünftig alten- und behindertengerecht zu bauen. Dies soll bei der nächsten Überarbeitung des Balanced Scorecard Verfahrens festgeschrieben werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, wie diese Wohnungen so auf dem Markt angeboten werden, dass die Zielgruppe vorrangig Hilfestellung beim Zugriff auf barrierefreie oder barrierereduzierte Wohnungen erhält.