17.01.2018 - 3.10 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Goetzmann, Fachbereich 46, das Wort. Herr Goetzmann stellt dar, dass der Fachbereich keine Änderungen gefunden habe, dass die Gremien das Vorkaufsrecht begleiten. Der Fachbereich sieht kein Kontrollerfordernis, um ein solches zusätzliches Gremium zu installieren. Eine Einrichtung würde bedeuten, dass ein kontinuierliches Tagen des Gremiums alle 14 Tage erfolgen müsse, um gesetzliche Fristen einhalten zu können. Die Verwaltung sieht solch einen Aufwand für ineffizient.
Herr Kaminski erläutert, dass der Antrag der Linken kein gesondertes Gremium vorgesehen habe. Vielmehr sah man den Hauptausschuss als geeignet an. Herr Kaminski bittet Herrn Goetzmann um schriftliche Zuleitung der Ausführungen und Begründung. Herr Bittcher fragt nach einer qualifizierten Anzahl der potentiellen Fälle. Herr Goetzmann antwortet, es handle sich um 50 bis 100 Fälle. Frau Müller wird die Kernaussage der Ausführungen von Herrn Goetzmann mit der Fraktion diskutieren. Herr Bauer fragt nach, ob Vorkaufsrechte verfallen könnten. Herr Goetzmann erklärt, dass es sich um keine Vergünstigung handelt. Es gehe lediglich um Zugriffsrechte für städtische Zwecke. Die Mehrheit der Vorkaufsrechte führt die Stadt auch aus.
Herr Heuer schlägt vor, dass sich die Fraktion DIE LINKE und der Fachbereich 46 zusammen mit 117 in direkte Kommunikation setzen. Die Parteien bestätigen dies.
Der Tagesordnungspunkt wird daraufhin zurückgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die nach Vorkaufsrecht der Landeshauptstadt Potsdam angebotenen Grundstücke sollen einem geeigneten Gremium vorgestellt werden, so dass eine politische Beteiligung vor einer verwaltungsseitige Entscheidung dazu herbeigeführt wird, ob es sich um ein Gebäude oder Grundstück von öffentlichem Interesse handelt.
Dazu hat der Oberbürgermeister bis Dezember 2017 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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