17.01.2018 - 3.12 Verwendung der Jahresergebnisse 2015 ff

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Rindfleisch das Wort. Herr Rindfleisch bringt den Antrag ein. Er leght dar, die Stadtverordneten haben derzeit keine Möglichkeit planerisch einzugreifen, da die Jahresabschlüsse ab 2015 nicht vorliegen. Herr Exner erörtert, dass der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht habe. Erzielte Überschüsse müssen den Rücklagen zufließen. Herr Rindfleisch bringt ein, das man auch mit erheblich höheren Defiziten planen könne und so keine Haushaltssperre erforderlich sei. Herr Exner verliest den § 77 Abs. 1 der KomHKV. Es gibt keinen Spielraum. Der Antrag bedeute, dass weit höhere Investitionskredite aufgenommen werden sollen.

 

Herr Baron v.d. Osten gen. Sacken wird die fachliche Auseinandersetzung außerhalb des Ausschusses intern mit seiner Fraktion nochmals vertiefen.

 

Der Tagesordnungspunkt wird noch einmal zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab 2015 positive Jahresergebnisse hälftig der Gewinnrücklage( Überschuss aus ordentlichem Ergebnis) zugeführt werden. Die andere Hälfte sollte für besondere zusätzliche  ungeplante Maßnahmen (wie z B  EDV Ausstattung an Schulen, Schulspeisung etc., auch Steuersenkungen-Grundsteuer, Gewerbesteuer-sollten kein Tabu sein) verwendet werden. Über mögliche Projekte beraten dann die Stadtverordneten jeweils in der zweiten Hälfte eines Jahres.

 

  1. Aus der Gewinnrücklage zum 31.12.2014 sind € Mio. 20 dem Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilienservice“(KIS) zur Verfügung zu stellen, um die geplante Kreditaufnahmen zu reduzieren und somit die Mietbelastungen aus Neubauten für die Landeshauptstadt zu verringern.
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