17.01.2018 - 3.4 Städtebauliche Zielplanung als Ergebnis der Vor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV, KOUL, HA
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Goetzmann, Fachbereich 46 - Stadtplanung und Stadterneuerung, das Wort. Herr Goetzmann erörtert zu der Drucksache, dass dieser Beschluss maßgeblich Voraussetzung dafür ist, die Vorgaben zur Erfüllung der Fördermittel zu erlangen. In der Vorlage wird das Fördergebiet bestimmt, die Erhaltungssatzung wird einbezogen, die Zielbestimmungen werden definiert inklusive einer vorbereitenden Untersuchung. Dies alles führt zu einer fördertechnischen Legitimierung. Ein konzentriertes Verwaltungshandeln soll dadurch sichergestellt werden. Weitere Untersuchungen werden sich im südlichen Bereich anschließen.
Herr Heuer fragt nach den geplanten Jahres Investitionen in dieser Sache. Herr Goetzmann antwortet, dass bis 2020 17 Millionen Euro als Rahmen geplant seien. Es ist schwer, das konkret auf die Jahre herunter zu brechen. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Herr Heuer stellt die Drucksache 17/SVV/0860 zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Jägervorstadt-Ost“ wird als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen auf Grundlage der
- städtebaulichen Zielplanung für das Gebiet „Jägervorstadt-Ost“ (Anlage 1)
- in der ausgewiesenen Fördergebietsgrenze (Anlage 2)
durchgeführt. Perspektiven für nicht zeitnah mit Unterstützung der Städtebauförderung umsetzbare Maßnahmen sind anhand vertiefender Konzeptentwicklung zu erarbeiten und wirtschaftlich zu bewerten.
Der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „Jägervorstadt-Ost wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 3)
Anlagen zur Vorlage
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