17.01.2018 - 3.3 Zukunftsprogramm 2022

Beschluss:
vertagt
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Dieser TOP wurde zusammen mit TOP 3.1 „Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2018/2019“ beraten.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) wird als Zukunftsprogramm (ZP) 2022 fortgeschrieben.

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2022 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt.

 

Das erstmalig mit dem Haushalt 2013/2014 aufgestellte Zukunftsprogramm wird in den Jahren 2018 und 2019 evaluiert und gemäß der Herausforderungen der dynamisch wa­chsenden Stadt als zielgerichtetes Instrument zur Haushaltskonsolidierung weiterent­wickelt.

 

Mit dem ZP 2022 wird ein Konzept entwickelt, dass den Einstieg und die Durchführung einer Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht.

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das ZP übernommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des ZP 2022 bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 informiert. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2019 erfolgt ein Bericht im zweiten Halbjahr des Jahres 2020. Die Abrechnung des ZP 2022 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2019.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=115529&selfaction=print