16.01.2003 - 3 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Do., 16.01.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Geywitz weist auf
die Änderungen durch die Verwaltung, sowie den Ergänzungsantrag von Herrn
Lehmann hin.
Herr
Lehmann bringt
seinen Ergänzungsantrag ein und erläutert diesen.
1.
Höhe der Gebühr
In § 4 wird die Höhe der
Gebühr für Schmutzwasser auf 3,02 Euro festgeschrieben.
2. Der
Beschlusstext erhält folgende Fassung:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Erste Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von gebühren für die leitungsgebundene Entwässerung
der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten.
Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den
Verbraucher sind.
-
Neuverhandlung
des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit
(Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und
Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.
-
Die
Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat
entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.
- Die vertraglich vorgesehene
Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung
für
die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des
Hauptausschusses gestellt.
Frau
Hüneke fragt, wie
Verwaltung und Wasserbetrieb mit den Punkten 2.2 und 3 umgehen.
Herr
Lohrenz erklärt,
dass, wenn der Auftrag so erteilt wird, diesem dann durch die Verwaltung
nachgegangen wird.
Herr
Jäkel bittet darum,
dass die Kostenbelastungen in übersichtlicher Form aufgezeigt werden sollten.
Er bittet um Aussagen zu den Planzahlen 1997, 1999 und 2003.
Herr
Paffhausen benennt
diese:
1997/98 = 7,5 Mio. m³
1999 = 6,5 Mio. m³
2003-02-03 = 6,065
Mio. m³
Änderung
durch die Verwaltung:
§ 4 Höhe
der Gebühren
(1) Die
Gebührt für Schmutzwasser im Sinne des Anhangs 1 der AbwV (häusliches
Abwasser), das durch die angeschlossene Kanalisation der zentralen
Entwässerungsanlage zugeführt wird, beträgt für jeden vollen Kubikmeter 3,02
EURO.
(4) Die
Benutzungsgebühr für das Einleiten von Regenwasser beträgt 0,94 EURO/m²
versiegelter Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar in die
zentrale Entwässerungsanlage pro Jahr eingeleitet wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderung der Verwaltung wird zugestimmt.
Ergänzungsantrag
von Herrn Lehmann:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der
Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die
kostensenkend für den Verbraucher sind.
-
Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der
Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und
Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im
Wasserverbrauch.
- Die
Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat
entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
Ergänzungsantrag
von Herrn Lehmann:
Die
vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung
für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des
Hauptausschusses gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam
(Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)
+
Änderungen und Ergänzungen:
§ 4 Höhe
der Gebühren
1.
(1) Die
Gebühr für Schmutzwasser im Sinne des Anhangs 1 der AbwV (häusliches Abwasser),
das durch die angeschlossene Kanalisation der zentralen Entwässerungsanlage
zugeführt wird, beträgt für jeden vollen Kubikmeter 3,02 EURO.
(4) Die
Benutzungsgebühr für das Einleiten von Regenwasser beträgt 0,94 EURO/m²
versiegelter Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar in die
zentrale Entwässerungsanlage pro Jahr eingeleitet wird.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der
Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die
kostensenkend für den Verbraucher sind.
-
Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der
Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und
Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im
Wasserverbrauch.
- Die
Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat
entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.
3.
Die
vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung
für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des
Hauptausschusses gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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