16.01.2003 - 3 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Geywitz weist auf die Änderungen durch die Verwaltung, sowie den Ergänzungsantrag von Herrn Lehmann hin.

 

Herr Lehmann bringt seinen Ergänzungsantrag ein und erläutert diesen.

1. Höhe der Gebühr

    In § 4 wird die Höhe der Gebühr für Schmutzwasser auf 3,02 Euro festgeschrieben.

 

2. Der Beschlusstext erhält folgende Fassung:

 

    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von gebühren für die leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den Verbraucher sind.

-         Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.

-         Die Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

  1. Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung 

für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

Frau Hüneke fragt, wie Verwaltung und Wasserbetrieb mit den Punkten 2.2 und 3 umgehen.

 

Herr Lohrenz erklärt, dass, wenn der Auftrag so erteilt wird, diesem dann durch die Verwaltung nachgegangen wird.

 

Herr Jäkel bittet darum, dass die Kostenbelastungen in übersichtlicher Form aufgezeigt werden sollten. Er bittet um Aussagen zu den Planzahlen 1997, 1999 und 2003.

 

Herr Paffhausen benennt diese:

1997/98            =            7,5     Mio. m³

1999                =            6,5     Mio. m³

2003-02-03            =            6,065 Mio. m³

 

Änderung durch die Verwaltung:

§ 4 Höhe der Gebühren

(1) Die Gebührt für Schmutzwasser im Sinne des Anhangs 1 der AbwV (häusliches Abwasser), das durch die angeschlossene Kanalisation der zentralen Entwässerungsanlage zugeführt wird, beträgt für jeden vollen Kubikmeter 3,02 EURO.

(4) Die Benutzungsgebühr für das Einleiten von Regenwasser beträgt 0,94 EURO/m² versiegelter Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar in die zentrale Entwässerungsanlage pro Jahr eingeleitet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Der Änderung der Verwaltung wird zugestimmt.

 

 

Ergänzungsantrag von Herrn Lehmann:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den Verbraucher sind.

- Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.

- Die Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

 

 

Ergänzungsantrag von Herrn Lehmann:

Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

 

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Beschlussvorschlag:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)

 

+ Änderungen und Ergänzungen:

§ 4 Höhe der Gebühren

 

1.

(1) Die Gebühr für Schmutzwasser im Sinne des Anhangs 1 der AbwV (häusliches Abwasser), das durch die angeschlossene Kanalisation der zentralen Entwässerungsanlage zugeführt wird, beträgt für jeden vollen Kubikmeter 3,02 EURO.

(4) Die Benutzungsgebühr für das Einleiten von Regenwasser beträgt 0,94 EURO/m² versiegelter Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar in die zentrale Entwässerungsanlage pro Jahr eingeleitet wird.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den Verbraucher sind.

- Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.

- Die Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

3.

Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage