31.01.2018 - 7.24 Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Land...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.24
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Lieselotte Naundorf als Vertreterin der Grünen Jugend Potsdam das beantragte Rederecht. Sie verweist auf die Gefahren, die vom Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat für Mensch und Umwelt ausgehen können.
Anschließend wird die Vorlage vom Stadtverordneten Walter namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und die Überweisung in die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (ff) und für Gesundheit, Soziales und Inklusion beantragt.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 18/SVV/0054 in die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (ff) und für Gesundheit, Soziales und Inklusion wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
2.Private Unternehmen, die Aufträge von der Landeshauptstadt Potsdam zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
3.Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4.Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
5.Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.