24.01.2018 - 4.6 Kunstrasenplatz Nowawiese

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner, Beigeordneter des Geschäftsbereichs Zentrale Steuerung und Finanzen, fasst das Ergebnis der Beratung des Werksausschusses des Kommunalen Immobilien Service (KIS) zum Antrag zusammen. Im Ergebnis sei eine weitergehende Beleuchtung des Sportplatzes Nowawiese nicht sinnvoll.

 

Herr Sändig entgegnet, dass in Babelsberg ein großer Bedarf an Sportplätzen bestehe. Die Logik des KIS sei nicht nachvollziehbar. Der Platz sei den größten Teil des Jahres nicht bespielbar, da die vorhandene Beleuchtung für ein Training in den Abendstunden nicht ausreichend sei. Eine Erweiterung der Beleuchtung, wie im ursprünglichen Bauplan vorgesehen, auf 16 Beleuchtungsstrahler reiche für Trainingseinheiten in den Abendstunden aus. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) habe keine Einwände gegen den Ausbau der Beleuchtung entsprechend der ursprünglichen Planung.

 

Herr Exner betont, dass es auch versicherungstechnische Hindernisse gebe. Würde die Beleuchtung des Sportplatzes erweitert werden, gerate dieser in eine andere Kategorie mit anderen versicherungstechnischen Ansprüchen.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass auch die SPSG nicht begeistert von einem Ausbau des Sportplatzes sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den notwendig gewordenen Ministerentscheid zur Errichtung des Sportplatzes. Auch die UNESCO sei auf der Hut bezüglich eines weiteren Ausbaus des Platzes.

 

Herr Sändig betont noch einmal, dass der vorhandene Bedarf an Fußballplätzen in Babelsberg aktuell nicht befriedigt werden könne. Ein Ausbau der Nowawiese entsprechend der ursprünglichen Planung sei deshalb unausweichlich.

 

Der Antrag wird im Anschluss zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, auf dem städtischen Sportplatz Nowawiese einen beleuchteten Kunstrasenplatz zu errichten. Insbesondere sollen die baurechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Juli 2017 über das Prüfergebnis zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=115927&selfaction=print