15.02.2018 - 3.2 Bürgerhaushalt Potsdam 2018/19 "TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Schröter stellt das beantragte Rederecht von Frau Spaan zur Abstimmung:

 

Absimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

 

Frau Spaan nimmt Bezug auf die durchgeführte Umfrage der Dozenten/innen an der Volkshochschule Potsdam. Sie betont, dass ca. 90 % der Lehrkräfte mit der derzeitigen Vergütung und sozialen Absicherung nicht zufrieden seien. Netto würden die Dozenten/innen etwa 10 € pro Stunde verdienen. Die zur Durchführung der Stunden erforderliche Büroarbeit würde nicht bezahlt.

Die Teilnahme am kulturellen Leben sei durch die geringe Bezahlung erschwert. Gewünscht wird eine angemessene Vergütung und die Bindung der Lehrkräfte an die Volkshochschule. Verschiedene Modelle (Halbtagsstellen, Bildung von volkshochschulübergreifenden Pools etc.) wären denkbar. Gegebenenfalls könne die Stadt in Vorleistung gehen und sich die Gelder vom Bund und vom Land zurückholen.

 

Frau Aubel informiert die Ausschussmitglieder über das Ergebnis der Befragung:

-          Befragt wurden alle 121 Dozenten/innen der Volkshoschule;

-          52 Dozenten/innen (42%) haben an der Befragung teilgenommen;

-          Die höchste Beteiligung (9 von 15 Dozenten) war bei den Dozenten aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zu verzeichnen;

-          90% der Teilnehmer seien mit den bisherigen Arbeitsbedingungen zufrieden;

-          8 Teilnehmer gaben an, mehr als 15 Stunden die Woche bei der Volkshochschule zu arbeiten;

-          21 Teilnehmer (40%) sprechen sich für ein höheres Honorar aus;

-          11 Dozenten/innen (21%) favorisieren Zuschüsse zu den Sozialabgaben (analog Berliner Modell);

-          4 (8%) Teilnehmer plädieren für eine Festanstellung in Vollzeit;

-          11 (21%) Teilnehmer sprechen sich für eine Festanstellung in Teilzeit aus

Insgesamt 29 % der Befragten sind für eine Festanstellung.

Im Rahmen der Umfrage konnte festgestellt werden, dass die Bedarfslage der Dozenten/innen sehr heterogen sei. Die Ergebnisse wurden in zwei Veranstaltungen den Dozenten/innen der Volkshochschule vorgestellt.

r 45 Minuten (= eine Unterrichtseinheit) bekämen die Dozenten/innen 30,- . Für Integrationskurse würden die Dozenten/innen 35,- € gemäß Festlegung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Das Modell der Volkshochschule basiert auf freie und nebenberufliche Tätigkeit. Diese Auffassung wird auch seitens des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V., zur Schaffung attraktiver und bedarfsorientierter Angebote, vertreten.

Eine Erhöhung des Honorars wäre nicht zielführend. Eher würde die Überarbeitung der Honorarordnung angestrebt. Dabei müsse man auch Unterschiede in Bezug auf die vorhandene Vorbildung, den zu lehrenden Bereich (Integration, Sprache etc.) und die Kursgröße machen.

In Bezug auf die Zuschüsse zu den Sozialabgaben berichtet Frau Aubel, dass das Rechtsamt davon abrate. Oft würde dies bei Stadtstaaten umgesetzt, allerding verfügen diese über andere Regelungen in der Landesgesetzgebung. Im Falle der Bezuschussung zu den Sozialabgaben, würden die Dozenten/innen schnell in eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung fallen. Vorstellbar wäre eher ein Format im Sinne der Künstlersozialkasse. Dies könne aber nur auf Bundesebene realisiert werdn.

Im Bereich der Integrationskurse und Grundbildungnnten eventuell drei Stellen befristet für zwei Jahre eingerichtet werden. Allerdings müssten die Stellen dann ausgeschrieben werden.  Der Bedarf für die Bereitstellung von Integrationskursen könne jedoch nicht vorhergesehen werden. Der Wegfall der Honorarmittel würde die Arbeitgeberkosten einer Festanstellung nur zu ca. 50 % kompensieren. Die weiteren notwenidgen Mittel seien derzeit im Haushalt nicht berücksichtigt.

 

Herr Dr. Xhyra ergänzt, dass in den letzten Jahren des Öfteren die Möglichkeit bestand, sich auf ausgeschriebene Stellen in der Volkshochschule zu bewerben. Bereits sechs ehemalige Dozenten/innen konnten sich auf ausgeschriebene feste Stellen an der Volkshochschule erfolgreich bewerben.

 

Herr Kolesnyk hinterfragt, wie hoch die derzeit im Haushalt noch nicht eingeplante Summe zur Deckung der Personalkosten für die eventuell drei einzurichtenden Stellen sei. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass die Stellen nach Ablauf der zwei Jahre auch entfristet werden könnten. Aus seiner Sicht würden zwei Varianten im Umgang mit den Dozenten/innen an der Volkshochschule in Frage kommen. Entweder eine Begrenzung der maximalen Wochenstunden je Dozent oder die Anstellung der Dozenten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, ob bis zur Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2018 eine finanzielle Untersetzung der möglichen zu implementierenden drei Stellen im GB 2 möglich wäre, wird seitens Frau Aubel bestätigt. Frau Aubel merkt an, dass der Antrag in Bezug auf die Sozialbeiträge nicht umsetzbar sei.

 

Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag zu formulieren. Dies wird seitens der Ausschussmitglieder begrüßt.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag in Form eines Prüfauftrages zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für Für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden werden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen werden können und ob. Für r andere Kursleitende wird eine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen werden kann. Weiterhin sollen soll geprüft werden, ob Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhaltennnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen