13.02.2018 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert einleitend, dass sich zur Vorlage noch ein geringfügiger Änderungsbedarf in der textlichen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs ergeben hat, so dass auf eine Teilfläche des Flurstücks 1411 verzichtet werden kann und ein entsprechendes Austauschblatt (siehe Tischvorlage) vorbereitet worden ist. Die Übersichtskarte mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs bedarf hingegen keiner Änderung. Zum Anlass der Planung informiert Frau Holtkamp, dass mit der Änderung der zwischenzeitlich formulierte Bedarf der Universität Potsdam nach Erweiterungsflächen für die Hochschulnutzung Rechnung getragen werden soll. Die zunehmende Nachfrage am Standort Golm steht im Zusammenhang mit diversen Standortverschiebungen, die u. a. Einrichtungen in Griebnitzsee betreffen. Die detaillierten funktionalen und städtebaulichen Zielvorstellungen für den Standort Golm werden im Rahmen des Verfahrens ermittelt und in den Kontext der umliegenden Planungen gestellt. Die vorgesehene Nutzung als Hochschulstandort weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" ab. Zur städtebaulichen Ordnung und planungsrechtlichen Sicherung der Flächen für die Erweiterung der Universität Potsdam am Standort Golm soll daher im Änderungsverfahren im entsprechenden Teilbereich ein Sondergebiet "Hochschule" festgesetzt werden. Es sind neben den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 keine nennenswerten Entwicklungspotenziale in Golm mehr vorhanden.

Da eine Nutzung durch die Universität zudem nicht aus den Darstellungen des aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, soll dieser ebenfalls geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren für den Bereich "Nördlich In der Feldmark.

 

Frau Holtkamp ergänzt, dass sich der Ortsbeirat Golm in der nächsten Woche mit der Vorlage befassen wird, so dass auch zu diesem Punkt heute eine erste Lesung durchgeführt wird.

 

 

Frau Reimers erinnert, dass sie bereits in einer früheren Sitzung gebeten hat, neben dem Geltungsbereich des zu behandelnden Bebauungsplanes auch die angrenzenden Bebauungspläne darzustellen, so dass auch ein Überblick über die Bebauungspläne und ihre Festsetzungen im Umfeld ermöglicht wird.

 

 

Herr Eichert spricht den Maßnahmenplan Golm an und erkundigt sich, ob dieser Standort vorab als Standort für eine Stadtteilschule geprüft worden sei.

 

 

Herr Jäkel schließt sich der Bitte von Frau Reimers an und bittetnftig um Vorbereitung und Ausreichung von Plänen, die sich auch über das angrenzende Umfeld erstrecken.

 

 

Frau Holtkamp berichtet, dass der Maßnahmeplan Golm Gegenstand regelmäßiger Berichterstattungen der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung ist. Hierzu ist außerdem ein Arbeitskreis mit Bürgerinnen und Bürgern und wichtigen Institutionen aus Golm eingerichtet worden, der regelmäßig den Fortschritt des Maßnahmeplans begleitet. Die Option für einen Schulstandort sei außerdem bereits Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ gewesen.

 

 

Frau Holtkamp unterbreitet das Angebot für die nächste Sitzung einen Übersichtsplan über die Golmer Bebauungspläne zur Verfügung zu stellen, um die Standorte zu visualisieren.

 

 

Frau Hüneke verweist auf die intensive Arbeit im Arbeitskreis Golm und bittet einen Vertreter des Arbeitskreises zur nächsten Sitzung einzuladen.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) rät dringlich davon ab, die klare Diskussionsstruktur zu vermischen. Die Kommunalverfassung gibt die Orientierung vor, in welcher der Ortsbeirattig wird. Die Entwicklung auf parallelen Stellen sei nicht hilfreich. Vielmehr sollten die Informationen beim Ortsbeirat gebündelt werden und in das Votum des Ortsbeirates einfließen.

 

 

 

Die Behandlung der DS 18/SVV/0005 wird auf die Sitzung am 27.02.2018 vertagt, so dass auch das Votum des Ortsbeirates Golm Berücksichtigung finden kann.

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Anlagen zur Vorlage

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