22.02.2018 - 5.4 Flächennutzungsplan-Änderung "Sportplatz Lerche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Franke stellt anhand einer Präsentation den Verfahrensüberblick zum Flächennutzungsplan dar. Sie geht dabei auf diverse Bestimmungen, Hinweise und auch Stellungnahmen von Behörden und Bürgern ein und erläutert die Abwägungen die die Verwaltung zu jeder einzelnen zu berücksichtigen hat. Des Weiteren stellt Sie zwei Varianten der Bebauung und Erschließung gegenüber und erläutert die Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante, betont dabei allerdings, dass die Entscheidung zur Variante unabhängig vom Flächennutzungsplanverfahren sei. (siehe Anlage)

 

Frau Naundorf findet beide Varianten schwierig, da in der einen Variante geschützte Ulmen und in der anderen Variante 100 alte Eichen gefällt werden müssten.

 

Frau Beck wirft ein, dass laut Votum der Anwohner und der AWO der Bau nur Zustimmung mit der zweiten Variante gefunden hat.

 

Es schließt sich eine Diskussion darüber an, ob es wichtiger ist wenige Ulmen die auf der gefährdeten Liste der Baumarten stehen oder hundert alte Eichen zu schützen.

 

Nachdem Herr Richter erläutert, dass es bisher noch gar kein pflanzliches Gutachten gibt, da dies aktuell noch in Bearbeitung ist, es aber auch keinen alternativen Standort gibt, plädiert die Mehrheit für Variante 2.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) entschieden (siehe Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage