27.02.2018 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Prof. Musil (Vizepräsident für Lehre und Studium der Universität Potsdam) nimmt sein Rederecht wahr und reicht eine Übersicht der Funktionsbereiche des Standortes Griebnitzsee an die Mitglieder aus. Er begrüßt die Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI), appelliert aber, bei den künftigen Planungen auch die Interessen der Universität zu berücksichtigen. Die Campuserweiterung dürfe nicht nur die Erweiterung des HPI decken, sondern müsse auch Bedarfe der Universität einplanen. Grundsätzlich werde die Erweiterung begrüßt, er wünscht sich aber hinsichtlich der Planungen künftig die Möglichkeit, mitzudiskutieren.

 

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erläutert die Aufteilung im Bebauungsplan und die angrenzenden Flächen. Auf Fragen aus der letzten Sitzung geht er ein. Zur Modifikation der Planungsziele liegt den Mitgliedern ein Austauschblatt vor, das auch über das Ratsinformationssystem (zur heutigen SBV-Sitzung) abgerufen werden kann. Er bittet um Zustimmung zum Vorhaben.

 

 

Herr kel bringt den folgenden Änderungsantrag zum Punkt eins der Vorlage ein und erläutert ihn.

 

Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 3).“

 

Er legt Wert auf den Erhalt von nennenswerten waldartigen Grünflächen und eine Optimierung der Baupotentiale, die dieses Ziel berücksichtigen soll. Eine eventuell angezeigte Änderung des FNP schlägt er vor, erst im Planverfahren zu erörtern und später zu beschließen.

 

Frau Hüneke erkennt Gesprächsbedarfe in der Angelegenheit und verweist auf den Antrag (DS 18/SVV/0144), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die kommende Stadtverordnetenversammlung einbringen wird. Hierin wird beantragt, „ein Werkstattverfahren für das HPI-Vorhaben am Griebnitzsee durchzuführen“, das zeitlich vor einem Aufstellungsbeschluss und einer Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen ist. Sie bittet, diesen Antrag, der den Mitgliedern vorliegt, bei den hiesigen Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

Herr Rubelt stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, heute über die Vorlage abschließend zu befinden, auch wenn das Votum des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) noch nicht vorliegt.

 

r den Geschäftsordnungsantrag sprechen Frau Reimers und Herr Eichert. Dagegen spricht sich Frau Hüneke aus.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag auf heutige Abstimmung der Vorlage als federführender Ausschuss, ohne das Votum des KOUL-Ausschuss abzuwarten, zur Abstimmung.

 

Er wird mit 4:3:0 angenommen.

 

 

Frau Reimers erinnert an den Vor-Ort-Termin vom 26.2. und gibt nochmals zu bedenken, dass als Wald gewidmete Fläche nicht, wie vielleicht zu vermuten ist, Bäume unter einen besonderen Schutz stellt. Das Gegenteil sei der Fall, denn hier könne ungehindert „geerntet“ werden. Ein Baumerhalt sei eher zu ermöglichen, wenn es sich um eine „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil“ handelt.

Eine Vorschaltung eines Werkstattverfahrens, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigt, hält sie nicht für sinnvoll.

 

 

Herr Osten-Sacken spricht sich ebenfalls für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

 

Auch Herr Eichert ist gegen eine Vorschaltung eines Werkstattverfahrens und erinnert an die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens.

 

 

Herr Bittcher nimmt Bezug auf die vorgenommenen Baumfällungen und weist darauf hin, dass diese aus naturschutzfachlicher Sicht im Winter vorzunehmen sind.

 

 

Herr Goetzmann weist noch einmal deutlich darauf hin, dass eine Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss keine Vorwegbindung bedeutet. Die Interessensabwägungen erfolgen im Planverfahren. Dem Änderungsantrag von Herrn Jäkel sollte daher nicht zugestimmt werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 3).

 

Er wird mit 3:4:0 Stimmen abgelehnt.

 

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Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage (gemäß des bestätigten Geschäftsordnungsantrages auf Abstimmung ohne das Votum des KOUL-Ausschuss abzuwarten) zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 3).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

Inklusive der in den beigefügten Austauschblättern vorgenommenen Anpassungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen