13.02.2018 - 4.5 Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Land...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Fröhlich schlägt vor, im GSI-Ausschuss nur den gesundheitlichen Aspekt zu beraten.

Er bringt den Antrag ein und erläutert diesen.

 

Herr Claes (FB Grün- und Verkehrsflächen) macht darauf aufmerksam, dass es zwei Beschlüsse gibt, in denen sich die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, gänzlich auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Dabei handelt es sich um den Beschluss des Magistrats der Stadt Potsdam aus dem Jahr 1991 sowie den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2003. Dies ist auch gelebte Praxis und wird so umgesetzt. Die Selbstverpflichtung gilt auch für alle städtischen Flächen, die zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.

 

Herr Fröhlich spricht sich dafür aus, den entsprechenden Beschluss zu fassen, da es sich um ein wichtiges Thema handelt.

 

Frau Eisenblätter stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

1.Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

2.Private Unternehmen, die Aufträge von der Landeshaupstadt Potsdam zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

3.Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

4.Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosat-haltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

5.Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zuckgegriffen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3