21.02.2018 - 3.5 Bürgerhaushalt Potsdam 2018/19 "TOP 20 - Liste ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Stadtverordnete B. Müller als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung HA, K/W, B/Sp.
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt. Es besteht ein Antrag auf Rederecht von Frau Spahn. Dem stimmen die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen mit 6:0:1 zu. Frau Spahn erhält 5 Minuten Rederecht. Sie geht in diesen auf die Problematik der Kursleitenden an der VHS ein und wirbt um Verständnis für die schwierige Situation dieser. Sie geht in ihren Ausführungen unter anderem darauf ein, dass Kursleitende keine Garantie auf eine Stundenzahl haben. Zudem gibt es keine Absicherung im Krankheitsfall bzw. gibt es überhaupt keine soziale Absicherung, hinzukommt die begrenzte Arbeitszeit. Sie geht auf die Frage Wertschätzung ein und betont, dass am Ende dann die Qualität der Kurse leiden wird.
Herr Heuer dankt Frau Spahn für ihre Ausführungen und Erläuterungen. Er legt dar, dass es aus dem Ausschuss für Kultur eine Empfehlung zum Umgang mit dem Vorschlag gibt und betont, dass im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen bereits Änderungen vorgesehen sind. Er verliest kurz den Prüfauftrag aus dem Kulturausschuss und unterbreitet den Vorschlag, dem Votum des Ausschusses für Kultur zu folgen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Herr Heuer stellt den geänderten Vorschlag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage in der geänderten Fassung zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für Für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden werden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen werden können und ob. Für für andere Kursleitende wirdeine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen werden kann. Weiterhin sollen soll geprüft werden, ob Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten können.