07.03.2018 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 160 "Westlicher Universitätsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage zurückgestellt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

Inklusive der in den beigefügten Austauschblättern vorgenommenen Anpassungen.

 

Diese liegen allen Stadtverordneten mit den ausgereichten Stellungnahmen der Ausschüsse und Ortsbeiräte vor.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Punkt 1. des Beschlusstextes ist um folgende Sätze zu ergänzen:

 

Die Abgrenzung des Gebietes sowie der Umfang und die Art der Änderung des FNP sind im laufenden Verfahren kritisch zu prüfen. Der SBV-Aussschuß und der KOUL-Ausschuß sind im Verfahren einzubeziehen und über die Prüfergebnisse zu unterrichten."

 

Begründung:

Die Waldflächen und Naturräume in und um Potsdam sind wichtige Bestandteile unserer Umwelt. Für die Planung der von der Universität und HPI angestrebten Ergänzungen des Campus sind bereits im Umfeld der Universität im geltenden FNP erhebliche Flächenpotentiale enthalten. Es ist darum im weiteren Verfahren kritisch zu prüfen, ob und in welchem Umfang weitere Eingriffe notwendig sind bzw. in Abwägung mit den umfangreichen Belangen des Umweltschutzes wie die beste Lösung mit größtmöglichem Schutz der Umwelt erarbeitet werden kann.

 

Anschließend wird die Vorlage mit den Austauschblättern zur Anlage 1 und Anlage 3 der Vorlage sowie der o.g. Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 160 „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 3). Die Abgrenzung des Gebietes sowie der Umfang und die Art der Änderung des FNP sind im laufenden Verfahren kritisch zu prüfen. Der SBV-Aussschuss und der KOUL-Ausschuss sind im Verfahren einzubeziehen und über die Prüfergebnisse zu unterrichten.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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