15.01.2003 - 6 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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TOP 5 und 6 werden zusammen behandelt. Der Oberbürgermeister verweist auf die neu ausgereichte Fassung der DS 02/SVV/0921, die als Tischvorlage vorliegt und eine neue Gebührenberechnung beinhaltet. Diese ergibt sich aus dem angenommenen Änderungsantrag im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein. Die Zielstellung bestehe darin, eine Kostendeckung zu erreichen. Das ergibt sich aus der Entwicklung der letzten Jahre, die durch erhebliche Investitionen, steigende Fixkosten und einen Rückgang im Verbrauch gekennzeichnet sei. Ab dem Jahr 2003 wird eine getrennte Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagsgebühr erfolgen und es werde eine Grundgebühr für Schmutzwasser eingeführt.

 

In der weiteren Diskussion stellt Herr Dr. Scharfenberg fest, dass die enthaltenen Bestandteile für Stadtkanal und Stadtschloss rausgenommen wurden; trotzdem empfinde er die Entwicklung der Wasserpreise in der Stadt Potsdam als erheblich und fragt nach, ob entsprechend der gegebenen Begründung weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren zu erwarten seien. Weitere Fragen seinerseits beziehen sich auf den Zusammenhang Verbraucherentwicklung und Entwicklung der Gebühren, Maßnahmen zur Kostendämpfung und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Ver- und Entsorgungsvertrages von 1997 möglich wäre.

 

Im Anschluss daran stellt Herr Paffhausen die Kostenentwicklung dar, erläutert die mit der Tischvorlage  ausgereichten Gebührenberechnungen und beantwortet die Fragen von Herrn Dr. Scharfenberg.

 

In der Diskussion werden zahlreiche Nachfragen zum Zahlenwerk und zur Berechnung der Gebühren gestellt.

 

Herr Bruch bringt anschließend folgenden Änderungsantrag ein:

 

1.          Höhe der Gebühr

 

            In § 4 wird die Höhe der Gebühr auf 2,99 Euro festgeschrieben.

 

2.          Der Beschlusstext erhält folgende Fassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

    

1.     Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die leitungsgebunden Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)

 

2.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Kostensenkend sollen folgende Änderungen und Prüfungen stattfinden:

 

-                 Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP – Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch

 

-     Die Kosten für die Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren,  sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

3.     Die vertragliche vorgesehene Genehmigung der Stadt zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

Im Laufe der Diskussion wird dieser  durch die Streichung des Punktes 1 und des Punktes 2.1 modifiziert. Weiterhin wird im Punkt 1 (neu) , zweiter Anstrich, das Wort „Erschließungsbeiträge“ ersetzt durch „Anschlussbeiträge“.

 

Der Änderungsantrag erhält damit folgende Fassung:

 

1.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Kostensenkend sollen folgende Änderungen und Prüfungen stattfinden:

 

-                 Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP – Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch

 

-     Die Kosten für die Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren,  sondern über Anschlussbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.

 

2.   Die vertragliche vorgesehene Genehmigung der Stadt zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.

 

Durch Herrn Bruch wird darüber hinaus betont, dass die im Punkt 1, zweiter Anstrich, enthaltenen Anschlussbeiträge für Hausanschlüsse bereits für das Jahr 2003 gelten sollen.

 

Herr Mühlberg sieht im Punkt 2 des Änderungsantrages keine Probleme, der 1. Punkt, zweiter Anstrich, müsse jedoch in den Fraktionen beraten werden.

 

Frau Platzeck kritisiert die in vielen Punkten geänderte Tischvorlage, die weder eine Entscheidung erleichtere noch eine Entscheidungsgrundlage darstelle. Sie hoffe, dass dazu in der heutigen Sitzung keine Abstimmung erwartet werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bruch, warum auf das Recht einer jährlichen  Gebührenanpassung in den letzten Jahren verzichtet wurde, antwortet Herr Paffhausen, dass erst Ende 2001 mit Vorlage der Jahresabschlüsse ein umfassender Überblick bestanden habe. Darüber hinaus sollte in Abstimmung mit der Verwaltung Ruhe in die Gebührendiskussion kommen. Er verweist darauf, dass die fehlende Gebührenerhöhung ausschließlich zu Lasten der EWP gehe.

 

Herr Exner betont in seinen Ausführungen, dass es rechtliche und haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen gebe, die die Stadt verpflichten, das in Rechnung zu stellen, was eine Sache  koste. Im Rahmen eines Entgelterhöhungsbegehrens, welches die Stadt sich nicht aussuchen könne, sondern was eine gesetzte Größe darstelle, hat ein Wirtschaftsprüfungsinstitut im Auftrag der Stadt geprüft. Das Ergebnis ist das vorliegende. Er räumt ein, dass in der Tischvorlage rechnerische Fehler enthalten sein könnten, die in der Kürze der Zeit entstanden sind. Eine eindeutige Aussage werde er in der nächsten Woche geben können.

Bezüglich des Änderungsantrages der Fraktion CDU könne die Verwaltung die im Punkt 1, zweiter Anstrich, enthaltenen Anschlussgebühren prüfen lassen und in der Sitzung der StVV dazu eine Aussage treffen. Die im Punkt 2 geforderte Transparenz sei verständlich und können z.B. in Form einer jährlichen Information gewährleistet werden. Herr Lohrenz ergänzt, dass die Realisierung der Anschlussbeiträge für das Jahr 2003 nicht möglich sein werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt anschließend folgenden

GO-Antrag:

 

Die vorliegenden DS ist in der heutigen Sitzung nicht abzustimmen, weil zu diesem komplexen Thema noch Klärungsbedarf bestehe

 

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit 8 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, bei 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage