15.01.2003 - 6 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
TOP 5 und
6 werden zusammen behandelt. Der Oberbürgermeister verweist auf die neu
ausgereichte Fassung der DS 02/SVV/0921, die als Tischvorlage
vorliegt und eine neue Gebührenberechnung beinhaltet. Diese ergibt sich aus dem
angenommenen Änderungsantrag im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und
Liegenschaften.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein. Die Zielstellung bestehe darin, eine
Kostendeckung zu erreichen. Das ergibt sich aus der Entwicklung der letzten
Jahre, die durch erhebliche Investitionen, steigende Fixkosten und einen
Rückgang im Verbrauch gekennzeichnet sei. Ab dem Jahr 2003 wird eine getrennte
Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagsgebühr erfolgen und es werde eine
Grundgebühr für Schmutzwasser eingeführt.
In der
weiteren Diskussion stellt Herr Dr. Scharfenberg fest, dass die enthaltenen
Bestandteile für Stadtkanal und Stadtschloss rausgenommen wurden; trotzdem
empfinde er die Entwicklung der Wasserpreise in der Stadt Potsdam als erheblich
und fragt nach, ob entsprechend der gegebenen Begründung weitere Erhöhungen in
den nächsten Jahren zu erwarten seien. Weitere Fragen seinerseits beziehen sich
auf den Zusammenhang Verbraucherentwicklung und Entwicklung der Gebühren,
Maßnahmen zur Kostendämpfung und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung
des Ver- und Entsorgungsvertrages von 1997 möglich wäre.
Im
Anschluss daran stellt Herr Paffhausen die Kostenentwicklung dar, erläutert die
mit der Tischvorlage ausgereichten
Gebührenberechnungen und beantwortet die Fragen von Herrn Dr. Scharfenberg.
In der
Diskussion werden zahlreiche Nachfragen zum Zahlenwerk und zur Berechnung der
Gebühren gestellt.
Herr
Bruch bringt anschließend folgenden Änderungsantrag ein:
1. Höhe
der Gebühr
In § 4 wird die Höhe der Gebühr auf 2,99 Euro festgeschrieben.
2. Der
Beschlusstext erhält folgende Fassung:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
leitungsgebunden Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam
(Abwasserbeseitigungsgebührensatzung – ABGS)
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für
das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Kostensenkend sollen
folgende Änderungen und Prüfungen stattfinden:
- Neuverhandlung des V+E
Vertrages mit der EWP – Ziele: Steigerung der Planungssicherheit
(Aktualisierung der Wasserverbrauchprognosen und Investitionsplanungen) und
Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch
- Die Kosten für die Hausanschlüsse
neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge
finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich
vorzubereiten.
3. Die vertragliche vorgesehene Genehmigung der
Stadt zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den
Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.
Im Laufe
der Diskussion wird dieser durch
die Streichung des Punktes 1 und des Punktes 2.1 modifiziert. Weiterhin wird im
Punkt 1 (neu) , zweiter Anstrich, das Wort „Erschließungsbeiträge“ ersetzt
durch „Anschlussbeiträge“.
Der
Änderungsantrag erhält damit folgende Fassung:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für
das Jahr 2004 eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Kostensenkend sollen
folgende Änderungen und Prüfungen stattfinden:
- Neuverhandlung des V+E
Vertrages mit der EWP – Ziele: Steigerung der Planungssicherheit
(Aktualisierung der Wasserverbrauchprognosen und Investitionsplanungen) und
Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch
- Die Kosten für die
Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über
Anschlussbeiträge finanziert. Der OBM hat entsprechende Beschlussvorlagen
unverzüglich vorzubereiten.
2. Die vertragliche vorgesehene Genehmigung der Stadt zur
Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den
Zustimmungsvorbehalt des Hauptausschusses gestellt.
Durch
Herrn Bruch wird darüber hinaus betont, dass die im Punkt 1, zweiter Anstrich,
enthaltenen Anschlussbeiträge für Hausanschlüsse bereits für das Jahr 2003
gelten sollen.
Herr
Mühlberg sieht im Punkt 2 des Änderungsantrages keine Probleme, der 1. Punkt,
zweiter Anstrich, müsse jedoch in den Fraktionen beraten werden.
Frau
Platzeck kritisiert die in vielen Punkten geänderte Tischvorlage, die weder
eine Entscheidung erleichtere noch eine Entscheidungsgrundlage darstelle. Sie
hoffe, dass dazu in der heutigen Sitzung keine Abstimmung erwartet werde.
Auf
Nachfrage von Herrn Bruch, warum auf das Recht einer jährlichen Gebührenanpassung in den letzten Jahren
verzichtet wurde, antwortet Herr Paffhausen, dass erst Ende 2001 mit Vorlage
der Jahresabschlüsse ein umfassender Überblick bestanden habe. Darüber hinaus
sollte in Abstimmung mit der Verwaltung Ruhe in die Gebührendiskussion kommen.
Er verweist darauf, dass die fehlende Gebührenerhöhung ausschließlich zu Lasten
der EWP gehe.
Herr
Exner betont in seinen Ausführungen, dass es rechtliche und
haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen gebe, die die Stadt verpflichten,
das in Rechnung zu stellen, was eine Sache koste. Im Rahmen eines Entgelterhöhungsbegehrens, welches
die Stadt sich nicht aussuchen könne, sondern was eine gesetzte Größe
darstelle, hat ein Wirtschaftsprüfungsinstitut im Auftrag der Stadt geprüft.
Das Ergebnis ist das vorliegende. Er räumt ein, dass in der Tischvorlage
rechnerische Fehler enthalten sein könnten, die in der Kürze der Zeit
entstanden sind. Eine eindeutige Aussage werde er in der nächsten Woche geben
können.
Bezüglich
des Änderungsantrages der Fraktion CDU könne die Verwaltung die im Punkt 1,
zweiter Anstrich, enthaltenen Anschlussgebühren prüfen lassen und in der
Sitzung der StVV dazu eine Aussage treffen. Die im Punkt 2 geforderte
Transparenz sei verständlich und können z.B. in Form einer jährlichen
Information gewährleistet werden. Herr Lohrenz ergänzt, dass die Realisierung
der Anschlussbeiträge für das Jahr 2003 nicht möglich sein werde.
Herr Dr.
Scharfenberg stellt anschließend folgenden
GO-Antrag:
Die
vorliegenden DS ist in der heutigen Sitzung nicht abzustimmen, weil zu diesem
komplexen Thema noch Klärungsbedarf bestehe
Dieser Geschäftsordnungsantrag
wird mit 8 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, bei 1 Stimmenthaltung angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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