22.03.2018 - 3.1 Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Land...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die 2. Lesung.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) stellt zunächst anhand einer Übersicht die landwirtschaftlich verpachteten Flächen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) dar (eine Bitte der Mitglieder aus der vorherigen Sitzung des KOUL-Ausschusses v. 22.2.2018). Er führt aus, dass Glyphosat, wenn überhaupt, nur auf gewerblich genutzten Flächen zulässig sei. Bei bestehenden Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen bzw. deren Verlängerung, ist eine Änderung der Vertragsbedingungen nicht möglich. Eine vertragliche Festlegung, die den Einsatz von Glyphosat verbietet, sei nur über Neuverträge möglich, und ob unter dieser Bedingung die Flächen noch verpachtet werden könnten, sei fraglich.

r den Einsatz von Glyphosat durch die Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (ViP) zur Freihaltung der Tramtrassen (Schotterbett) von Gras bzw. Unkraut gebe es derzeit keine Alternativen. Der Einsatz von Glyphosat könne nur vermieden werden, indem die bestehenden Schottergleise als Grasgleise umgestaltet würden.

 

 

Herr Walter sieht durchaus Alternativen zum Einsatz von Glyphosat und erinnert noch einmal deutlich an die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit. Alternativen seien unbedingt zu prüfen.

 

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass es im Hinblick auf landwirtschaftlich genutzte Flächen demnächst eine Bundesregelung geben wird, sodass dieser Punkt hier keine abschließende Behandlung bedarf.

Er beantragt, den Punkt fünf des Antrages,

Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.“

abzustimmen und die Punkte eins bis vier zurückzustellen bis ein entsprechendes Konzept erarbeitet ist.

 

 

Herr Kirsch plädiert dafür, nur den Punkt fünf des Antrages abzustimmen und die Punkte eins bis vier zu streichen. Für die Erstellung des beabsichtigten Konzeptes schlägt er einen Zeitrahmen von sechs Monaten vor.

 

 

Herr Walter bleibt r den Antragsteller bei dem ursprünglichen Antrag, der in Gänze abgestimmt werden soll.

 

 

Herr Jäkel spricht sich für Grasgleisbetten aus. Die seien mechanisch und ohne Einsatz von Chemikalien zu pflegen.

 

 

Herr Glaser (Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH [ViP]) erläutert zwei wesentliche Funktionen von Schotterbetten. Sie dienen zum einen der Aufnahme und Verteilung der Kräfte, die durch u. a. die Masse und Beschleunigung der Schienenfahrzeuge sowie thermische Belastungen durch Witterung auf das Gleisbett wirken. Zum anderen zur Verteilung einwirkenden Stroms, um Stromkorrosion an Metallteilen zu verhindern. Für beide Funktionen benötigt das Schotterbett eine bestimmte Beschaffenheit, für die es notwendigerweise von Unkraut und (Gras)Bewuchs bis hin zu dessen Wurzelwerk freizuhalten ist. Der Einsatz alternativer Substanzen wurde geprüft. Es habe sich aber gezeigt, dass Glyphosat hierbei noch das unschädlichste Mittel ist. Die Umgestaltung von Schottergleisen in Rasengleise sei theoretisch möglich und an vereinzelten Stellen auch schon umgesetzt. Für die gesamte umzugestaltende Fläche rden jedoch Kosten in Höhe von sieben Millionen Euro anfallen.

 

Auf Nachfragen geht Herr Glaser ein.

 

 

Herr Jäkel betont nochmals, dass Gifte überhaupt nicht eingesetzt werden sollen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Rietz auf Abstimmung des Punktes fünf bei Zurückstellung der Punkte eins bis vier, inkl. der Einfügung der Konzepterstellungsdauer von sechs Monaten von Herrn Kirsch, zur Abstimmung.

 

Er wird mit 3:4:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den (ungeänderten) Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.

2.Private Unternehmen, die Aufträge von der Landeshauptstadt Potsdam zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

3.Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

4.Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosat-haltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

5.Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1