20.03.2018 - 4.1 Kostenloses Frühstücksangebot der Spirellibande...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Aubel erläutert kurz den am vergangenen Freitag (16.03.2018) an die Fraktionen versandten neuen Sachstand. Die Caterer, welche für die Versorgung vorgesehen sind, werden nun an den Start gehen, damit eine nahtlose Versorgung ab dem Schuljahr 2018/2019 gewährleistet werden könne. Des Weiteren soll es eine sozialpädagogische Betreuung während des Frühstücksangebotes geben. Die Verträge mit den Caterern werden so gestaltet, dass über 5 Jahre gearbeitet werden kann und nach ca. zwei Jahren mögliche Optimierungsmaßnahmen für das Angebot evaluiert werden.

 

Herr von der Osten betont, dass er von dieser Lösung nicht überzeugt sei.

 

Frau Beck fragt nach, warum die AWO nicht Teil des Arbeitskreises sei.

 

Herr Wollenberg erläutert, dass die AWO das Projekt, so wie bisher, nicht weiter fortführen kann und er daher die jetzige Lösung begrüße. Weiter fragt er nach, warum die Ausschreibung nicht wie bei beispielsweise Leistungen der Jugendhilfe über ein Interessenbekundungsverfahren, sondern über das Vergaberecht geschehe.

 

Frau Wieczorek erfragt, wie Ehrenamtliche geworben werden sollen.

 

Frau Aubel erläutert, dass die Ehrenamtlichen über einen Träger akquiriert werden sollen, auch um die Schulen damit nicht zu belasten und um den angestrebten Standard auch wirklich zu erreichen. Sie erklärt weiterhin, dass die AWO nicht im Arbeitskreis vertreten sei, da sie sich sonst nicht an der Interessensbekundung oder der Vergabe beteiligen könne. Frau Aubel äerte ihre Hoffnung, dass die AWO ihre Haltung bezüglich der Nichtteilnahme möglicherweise noch überdenke. Zu dem Einwand von Herrn von der Osten erläutert Frau Aubel, dass die Verwaltung die Spirellibande um ein kommunales Projekt ergänzt habe und ab diesem Zeitpunkt die AWO Sponsoren weggebrochen seien, weil nach außen nicht klar erkennbar war, warum das eine Projekt von der Stadt getragen wird und für das andere Projekt private Spender benötigt werden. Dieser Umstand sei im Vorfeld nicht in die Überlegung mit einbezogen worden. Sie erklärt, dass bei einem kommunalen Projekt sämtliche hygienerechtlichen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen einzuhalten seien. Mit der ergänzenden „sozialpädaogischen Begleitung“ habe man nun eine Variante gefunden, welche unter diesen Gesichtspunkten die bestmöglich sei.  Es könne so bis zu 750 Kindern ein kostenfreies Frühstück ermöglicht werden.

 

Herr Keller betont erneut die große Errungenschaft die durch diese Lösung erreicht wird und erläutert, dass es auch der AWO vorrangig um das übergeordnete Ziel ginge, so viele Kinder wie möglich mit einem kostenfreien Frühstück zu versorgen, unabhängig davon mit welchem Partner diese Lösung umgesetzt werde.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=116899&selfaction=print