11.04.2018 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ortsbeiräte Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren haben diese Vorlage zur Kenntnis genommen; die Ortsbeiräte  Marquardt, Groß Glienicke und Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit folgenden Änderungennderungen aus Golm, Eiche und Grube übernommen bzw. berücksichtigt) zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2018 bis 2019 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Einschließlich nachfolgender Änderungen in der Prioritätensetzung:

 

- B-Plan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ rückt von der Priorität 2 auf die Priorität 1 vor.

 

- In Priorität 1 entfällt das Verfahren Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ bzw. Kennzeichnung als in Erledigung befindlich.

 

- Das B-Planverfahren Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist als Nachrücker in die Priorität 1 zu kennzeichnen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlene Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2018 bis 2019 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Einschließlich nachfolgender Änderungen in der Prioritätensetzung:

 

- B-Plan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ rückt von der Priorität 2 auf die Priorität 1 vor.

 

- In Priorität 1 entfällt das Verfahren Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ bzw. Kennzeichnung als in Erledigung befindlich.

 

- Das B-Planverfahren Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist als Nachrücker in die Priorität 1 zu kennzeichnen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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