11.04.2018 - 6.13 Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Land...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 11.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales und Inklusion und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (ff) empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt, den Punkt 5 zuerst abzustimmen und die Punkte 1 bis 4 bis zur Vorlage eines Konzeptes zurückzustellen.
Abstimmung:
Die Abstimmung des Punktes 5 an erster Stelle und Zurückstellung der Punkte 1 bis 4 wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Walter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt namens seiner Fraktion die namentliche Abstimmung.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt anschließend die namentliche Abstimmung dieser Vorlage.
Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Landeshauptstadt Potsdam zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Anlagen
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