27.03.2018 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass auch diese Vorlage in der vergangenen Sitzung in erster Lesung behandelt worden ist. Hier habe es die gleichlautenden Änderungsanträge aus drei Ortsbeiräten gegeben, das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ in die Priorität 1 aufzunehmen.

 

 

Frau Ludwig ergreift als stellvertretende Ortsvorsteherin Golm das Wort und erinnert an den Beschluss aus dem Jahr 2007 hinsichtlich der Nordanbindung. Insofern sei nicht nachvollziehbar, dass verwaltungsseitig die Einordnung in die Priorität 2 vorgeschlagen wird.

 

 

Herr Winskowski erinnert als Vertreter des Ortsbeirates Eiche, dass die Benennung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 147 als Nachrücker als harter Kompromiss erkämpft worden ist. Gegenwärtig führt 80 % des Verkehrs nach Golm durch Eiche. Die derzeitige Belastung und das geplante Gewerbegebiet sprechen dafür, das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 in die Priorität 1 aufzunehmen.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion wird von verschiedenen Ausschussteilnehmern zum Ausdruck gebracht, dass es nicht Aufgabe der Ortsbeiräte sei festzulegen, welches der Bebauungsplanverfahren stattdessen zurückgestellt werden sollte.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass die Verwaltung seit der vergangenen Ausschusssitzung die Prioritäten nochmals überprüft habe. Da das Bebauungsplanverfahren Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ kurz vor dem Abschluss stehe, sei es möglich das Verfahren Nr. 147 Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ in die Priorität 1 aufzunehmen.

 

 

Herr Goetzmann geht auf Nachfrage nochmals auf die verwaltungsseitig gebundenen Kapazitäten zur Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren ein und macht deutlich, dass die seit dem Jahr 2001 vorbereiteten Prioritätenlisten zur Bearbeitung eine gute Lösung darstellen.

 

 

Frau Hüneke erinnert an ihre Ausführungen in der vergangenen Sitzung und stellt den Antrag das Bebauungsplanverfahren Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ als Nachrücker in die Priorität 1 zu kennzeichnen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende Änderungsbegehren zur Abstimmung:

 

-          B-Plan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ rückt von der Priorität 2 auf die Priorität 1 vor

 

-          Dafür entfällt aus Priorität 1 das Verfahren Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ bzw. wird als in Erledigung befindlich gekennzeichnet.

 

-          Das B-Planverfahren Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist als Nachrücker in die Priorität 1 zu kennzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die gesamte Vorlage, einschl. der Änderungen zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2018 bis 2019 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Einschließlich nachfolgender Änderungen in der Prioritätensetzung:

 

-          B-Plan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ rückt von der Priorität 2 auf die Priorität 1 vor.

 

-          In Priorität 1 entfällt das Verfahren Nr. 140 „Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ bzw. Kennzeichnung als in Erledigung befindlich.

 

 

-          Das B-Planverfahren Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist als Nachrücker in die Priorität 1 zu kennzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage