22.01.2003 - 3.4 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Stadtentwicklung und Bauen
- Datum:
- Mi., 22.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage mit folgender
Festlegung zugestimmt:
Falls
sich wider Erwarten herausstellt, dass es ein Defizit bei den vorzuhaltenden
Kleingartenersatzflächen gibt, sollte der SBW-Ausschuss unverzüglich darüber
informiert werden.
Der
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der
Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
An den
Beschlusstext ist folgender Punkt
anzufügen:
Vor
Satzungsbeschluss zu diesem B-Plan 99 ist der vollständige Bilanzausgleich der
aus dem Plangebiet verdrängten Kleingärten entsprechend
Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Potsdam sicherzustellen.
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen getroffene Festlegung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und
Umweltschutz empfohlene Ergänzung des Beschlusstextes wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost" ist gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Begründung / Planzeichnung).
Der
Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der Satzung des Entwicklungsbereiches
Babelsberg (Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96).
Vor
Satzungsbeschluss zu diesem B-Plan 99 ist der vollständige Bilanzausgleich der
aus dem Plangebiet verdrängten Kleingärten entsprechend
Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Potsdam sicherzustellen.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Falls
sich wider Erwarten herausstellt, dass es ein Defizit bei den vorzuhaltenden
Kleingartenersatzflächen gibt, sollte der SBW-Ausschuss unverzüglich darüber
informiert werden.