11.04.2018 - 8.1 Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt die Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten 38 Personen in die Vorschlagslister die Besetzung der Erwachsenenschöffen sowie der in der Anlage gekennzeichneten 4 Personen als Vertrauensleute für den Schöffenwahlausschuss.

 

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass für die Beschlussfassung gemäß § 36 Gerichtsverwahrungsgesetz (GVG) eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl erforderlich ist.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten 38 Personen in die Vorschlagsliste für die Besetzung der Erwachsenenschöffen am Amts- und Landgericht Potsdam für die Amtszeit 01.01.2019 31.12.2023.

 

  1. Die Wahl der in der Anlage gekennzeichneten 4 Personen als Vertrauensleute für den Schöffenwahlausschuss.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=117040&selfaction=print