22.01.2003 - 3.6 Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 22.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das
Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" wird als
teilräumliche Ergänzung des Ufer- und Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur
Schaffung eines Orientierungsrahmens für stadtgestalterische Fragen zur
Kenntnis genommen (s. Anlagen)
2. Für
die Berücksichtigung stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im
Geltungsbereich dieses Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes liegenden
Bebauungsplänen sollen folgende Gestaltungsprinzipien als Orientierungsrahmen
verwendet werden:
- Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer
Tiefe von 30 m und
Herstellung eines öffentlich zugänglichen
Uferwegs
- Gliederung des Siedlungskörpers durch Grünzäsuren
und Blickfenster mit
öffentlicher Zugänglichkeit zur Uferzone
- Begrenzung der Höhen der uferseitig angrenzenden
Gebäude auf 15 m
-
offene Bauweise der uferseitig angrenzenden Gebäude
3. Vorrangig
für die Gebiete
- Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"
-
Brückenkopf Humboldtbrücke
sind im Rahmen der hier durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur Umsetzung der Gestaltungsvorschläge zu prüfen.