22.01.2003 - 3.6 Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.           Das Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" wird als teilräumliche Ergänzung des Ufer- und Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur Schaffung eines Orientierungsrahmens für stadtgestalterische Fragen zur Kenntnis genommen (s. Anlagen)

 

2.           Für die Berücksichtigung stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im Geltungsbereich dieses Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes liegenden Bebauungsplänen sollen folgende Gestaltungsprinzipien als Orientierungsrahmen verwendet werden:

 

   - Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer Tiefe von 30 m und

     Herstellung eines öffentlich zugänglichen Uferwegs

   - Gliederung des Siedlungskörpers durch Grünzäsuren und Blickfenster mit

     öffentlicher Zugänglichkeit zur Uferzone

   - Begrenzung der Höhen der uferseitig angrenzenden Gebäude auf 15 m

   - offene Bauweise der uferseitig angrenzenden Gebäude

 

3.           Vorrangig für die Gebiete

 

    - Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"

    - Brückenkopf Humboldtbrücke

 

              sind im Rahmen der hier durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur Umsetzung der  Gestaltungsvorschläge zu prüfen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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