22.01.2003 - 3.8 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 22.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu dieser Vorlage hat die Fraktion PDS ebenfalls die wörtliche
Aufnahme der Behandlung in die Niederschrift beantragt. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
erscheinen nachfolgend zunächst
die Voten der Ausschüsse und anschließend das Ergebnis der getrennten
Abstimmung der von der Fraktion
PDS beantragten Änderungen/Ergänzungen zur DS 02/SVV/0921, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“
ausgereicht wurden.
Der Hauptausschuss
hat sich dahingehend verständigt, die Vorlage nicht abzustimmen, sondern dieses
komplexe Thema bis zur Sitzung der StVV weiter in den Fraktionen zu
diskutieren.
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der Vorlage mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die in der ABGS enthaltenen Bestandteile für Stadtkanal
und Stadtschloss herausgenommen werden.
In der den Stadtverordneten neu ausgereichten Fassung
der DS 02/SVV/0921 haben die
durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz
empfohlenen Änderungen zum § 4 – Höhe der Gebühren – bereits
Berücksichtigung gefunden.
Die weiteren
durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz
beantragten Änderungen/Ergänzungen wurden mit den „Stellungnahmen der
Ausschüsse“ ausgereicht.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 2 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 5 Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 3 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 4 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die durch die Fraktion PDS beantragte Ergänzung als Punkt 5 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und
Umweltschutz empfohlene Ergänzung (um einen Punkt 6) mit dem Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004
eine Neufassung der Satzung vorzubereiten. Dabei sollen spezielle Prüfungen
erfolgen, die kostensenkend für den verbrauchen sind.
- Neuverhandlung des V+E Vertrages mit der EWP - Ziele: Steigerung der Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im Wasserverbrauch.
- Die
Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat
entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.
Die vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung
zur Investitionsplanung für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt
des Hauptausschusses gestellt.
wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die leitungsgebundene Entwässerung der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs-gebührensatzung – ABGS)
2. Die festgelegte Gebühr darf in den
nächsten drei Jahren bis einschließlich 2005 nicht überschritten werden.
3. Die von Eurawasser im Jahr 2000
vorgelegte korrigierte Entgeltentwicklung, die für 2017 eine Gebührenhöhe von
13,54 DM vorsah, ist zu unterschreiten.
4. Zur Erreichung der in Nr. 2 und 3
festgelegten Ziele werden der Oberbürgermeister und die anderen städtischen
Aufsichtsratsmitglieder beauftragt, im Aufsichtsrat der EWP dafür Sorge zu
tragen, dass die Entgeltentwicklung und die daraus resultierenden
Entgeltforderungen gegenüber der Stadt durch geeignete Maßnahmen entsprechend
gestaltet werden. Dazu gehört auch eine Prüfung des Ver- und
Entsorgungsvertrages mit der EWP.
Bedingung
ist, dass für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Belastungen
entstehen.
5. Die
Investitionsplanung für die Trinkwasser- und Abwasseranlagen ist vor ihrer
Genehmigung durch die Stadt im Hauptausschuss vorzulegen. In diesem
Zusammenhang ist der Hauptausschuss über die tatsächliche Entwicklung der
Trinkwasser- und Abwassermenge zu informieren.
6. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Jahr 2004 eine Neufassung der
Satzung vorzubereiten.
Dabei
sollen spezielle Prüfungen erfolgen, die kostensenkend für den Verbraucher
sind.
- Neuverhandlung des V+E
Vertrages mit der EWP
- Ziele: Steigerung der
Planungssicherheit (Aktualisierung der Wasserverbrauchsprognosen und
Investitionsplanungen) und Senkung der Preisempfindlichkeit durch Änderungen im
Wasserverbrauch.
- Die
Kosten der Hausanschlüsse neu erschlossener Grundstücke werden nicht über die
Gebühren, sondern über Erschließungsbeiträge finanziert. Der OBM hat
entsprechende Beschlussvorlagen unverzüglich vorzubereiten.
Die
vertraglich vorgesehene Genehmigung der Stadtverwaltung zur Investitionsplanung
für die Trink- und Abwasseranlagen wird unter den Zustimmungsvorbehalt des
Hauptausschusses gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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