24.04.2018 - 6.1 Aufbau eines Inspektionsteams zur Kontrolle der...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dünn bringt die neue Fassung des Antrages ein.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass der Antrag ein Berichtswesen in Bezug auf Qualitätsstandards fordert. Er weist darauf hin, dass die Prüfung des zweckentsprechenden Einsatzes der öffentlichen Mittel Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist. Die Rechts- und Fachaufsicht wird ebenfalls bereits wahrgenommen.

Herr Schubert betont, dass klar definiert werden muss, worüber konkret berichtet werden soll. Darüber sollte sich der Ausschuss verständigen.

Es könne auch eine Arbeitsgruppe des GSI-Ausschusses gebildet werden, die dann die Berichtskriterien festlegt.

 

Frau Krause weist darauf hin, dass viele Träger, die soziales Einrichtungen betreiben, bereits auditiert sind. Auch die Verwendung der öffentlichen Mittel wird bereits kontrolliert.

 

Frau Schulze macht darauf aufmerksam, dass dies eine doppelte Kontrolle bedeuten würde. Jeder Träger, der sich r das Betreiben einer Einrichtung bewirbt, muss bereits auditiert sein und soll gemäß vorliegendem Antrag erneut durch die Landeshauptstadt Potsdam auditiert werden.

 

Herrnn betont, dass es Fälle gibt, bei denen Träger das komplette Leistungsspektrum nicht mehr erfüllen können. Es sollen Probleme aufgezeigt werden, durch die der Praxisalltag der Träger nicht zu leisten ist.

 

Frau Krause fragt, ob die Fach- und Rechtsaufsicht ihrer Pflicht nachkommt und die Träger prüft.

 

Dies wird von Herrn Dünn so bestätigt.

 

Herr Thomann betont, dass definiert werden muss, um welche Einrichtungen es sich handeln soll. Er weist darauf hin, dass sich bei den Gemeinschaftsunterkünften einiges getan hat. Der  Kommunale Immobilienservice (KIS) und das Gesundheitsamt gehen in die Einrichtungen mindestens einmal monatlich sowie auch anlassbezogen. Über die Begehungen werden jeweils Protokolle erstellt.

Auch die Mitarbeitenden des Fachbereichs Soziales und Gesundheit haben gute Kontakte zu den Einrichtungen. Die bestehenden Probleme sind im Blick und werden behoben.

 

Herr Schubert benennt die Gemeinschaftsunterkünfte, in denen wöchentliche Kontrollen durchgeführt werden und geht dann auf die Maßnahmen ein, die monatlich für alle Einrichtungen erbracht werden.

Er erinnert daran, dass der Auslöser für den Ursprungsantrag eine besondere Situation war, auf die auch reagiert wurde. Inzwischen hat sich die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften deutlich entspannt.

Die schwierigste bauliche Situation besteht in der Einrichtung auf dem Brauhausberg, da dies ursprünglich ein Verwaltungsgebäude und kein Wohngebäude war. Diese Einrichtung wird aufgeben.

Herr Schubert bietet an, dass zu benannten Kriterien regelmäßige Berichte gegeben werden könne. Dazu muss aber präzisiert werden, worüber konkret berichtet werden soll.

 

Frau Tinney weist darauf hin, dass im Februar 2017 bereits darum gebeten wurde, genau zu definieren, was mit sozialen Einrichtungen gemeint ist. Es sollte auch spezifiziert werden, wer das Inspektionsteam sein soll. Die Rechts- und Fachaufsicht wird bereits wahrgenommen. Ihr ist nicht klar, was mit dem Antrag erreicht werden soll.

 

Frau Schulze bittet darum, dass heute über den Antrag abgestimmt wird. Sie spricht sich gegen den Antrag aus.

 

Frau Eisenblätter bittet Herrn Dünn um einen Lösungsvorschlag, wie mit dem Antrag umgegangen werden soll.

 

Herr Dünn bittet um Abstimmung über den Antrag.

 

Frau Eisenblätter stellt die vorliegende neue Fassung des Antrags zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung des Antrages wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Verantwortung der LHP für die sozialen Einrichtungen der Stadt und zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards sowie zur Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der ausgereichten öffentlichen Mittel zu prüfen, wie regelmäßig die Gesetzmäßigkeit der Aufgabenerfüllung („Rechtsaufsicht“) und die Durchführung der Aufgabe in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht („Fachaufsicht“) überprüft werden kann.

Dem Hauptausschuss ist im Oktober 2018 zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage