24.04.2018 - 3 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Viehrig (Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Sport) und Herr Jäkel (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr) begrüßen die Teilnehmer zur gemeinsamen Sitzung. Es gibt einen Antrag von Frau Blossey (Bürgerinitiative) auf Rederecht. Zur Gewährung des Rederechtes erfolgt kein Widerspruch.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die im vorigen Jahr durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die kritische Stimmen zum Vorentwurf des  Bebauungsplanes Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ hervorgebracht hat. Es sei jetzt erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung zu den wesentlichen Kernpunkten eine Zielrichtung vorgibt. Am 12. April 2018 ist eine große Bürgerversammlung durchgeführt worden, welche sehr intensiv vom Büro für Beteiligung begleitet worden ist. Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurden den Ausschussmitgliedern per Email Ergänzungsseiten zur Vorlage übermittelt.

 

Anhand eines Übersichtsplanes geht Herr Goetzmann auf die Ausgangsbasis zum Zeitpunkt der Fassung des Aufstellungsbeschlusses ein. Jetzt gibt es den Vorschlag, diesen Geltungsbereich deutlich zu erweitern (von 6,3 ha auf 11,6 ha), so dass die Themen

 

-          Einbeziehung in den Waldstadtcharakter

-          Erhaltung des unmittelbaren Kontaktes mit dem Wald (Erhalt des Schutzstreifens am Caputher Heuweg – Abstand zur Wohnbebauung) sowie

-          die verkehrliche Anbindung

 

stärker Berücksichtigung finden konnten.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass in Vorbereitung der Bürgerversammlung unter Beteiligung verschiedener Verwaltungsbereiche eine Werkstatt zum städtebaulichen Entwurf durchgeführt worden ist und geht anhand von zwei Entwürfen (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) näher darauf ein.

 

-          Urbaner Wald

und

-          Synergien im Wald

 

Um den Erhalt größerer Waldflächen zu sichern, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Konzeptidee „Synergien im Wald“ weiter zu verfolgen. Die nachfolgende Ergänzung der Vorlage wird eingebracht:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Position ergänzt:

 

6. Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen getroffen:

 

 

A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.

 

B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:

 

  1. weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

  1. weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

  1. landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.“

 

 

Frau Blossey nimmt als Vertreterin der Bürgerinitiative „rger für WALDstadt“ das Rederecht wahr und macht deutlich, dass sie mit den heute vorgestellten Alternativvorschlägen schon zufriedener als mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan wäre. Mit der Zielstellung keine Baufläche im Wald zuzulassen, sei es jedoch nach wie vor erforderlich andere Alternativstandorte sachgerecht, mit dem heutigen Erkenntnisstand und unter Beteiligung der Bürgerinitiative zu prüfen. Die Suche nach Alternativstandorten sollte auch im Flächennutzungsplan erfolgen. Sie bittet die Ausschussmitglieder, bis die Überprüfungen möglicher Alternativstandorte abgeschlossen sind, keine Beschlussfassung zum städtebaulichen Entwurf zu treffen.

 

 

Frau Pichler bittet als Vertreterin des Stadtsportbundes um Rederecht, welches gewährt wird. Sie berichtet, dass der Stadtsportbund über 32.000 Sportler vertritt und gerade der Kinder-, Jugend- und Breitensport eine große Rolle spiele. Für Potsdam sei es wichtig kindernahe Sportflächen vorzuhalten, da es etwa 50.000 m² Fehlflächen an Außensportanlagen gebe. Es sei bekannt, dass die Verwaltung Alternativstandorte überprüft habe. Mehr Wohnungsbau habe zur Folge, dass auch mehr Infrastruktur in der wachsenden Stadt notwendig sei. Sie bittet dem Sport in der Waldstadt eine Chance zu geben, gerade im Bereich Fußball bestehe enormer Bedarf.

 

 

Herr Goetzmann geht auf die Äerungen von Frau Blossey ein und bittet zu beachten, dass es zeitlich nicht machbar sei, erst eine Phase der Standortprüfung, dann die Flächennutzungsplanänderung und dann das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Vielmehr müssen die Flächennutzungsplanänderung und das Bebauungsplanverfahren parallel laufen, von daher besteht die Bitte auf eine klare Ausrichtung. Herr Goetzmann ergänzt, dass dies nicht davon entbinde zu prüfen, ob es andere Alternativstandorte gebe. Man werde weiterhin die Alternativstandortsuche im Auge behalten. Von 13 in Vorbereitung befindlichen Sportflächen ist nur diese außerhalb des Siedlungszusammenhanges.

 

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag, welcher den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt, ein. In Anbetracht des Verwaltungsvorschlages um Aufnahme eines Punktes 6 ändern sich die Ziffern nachfolgend:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu ergänzen:

 

5. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

Alt 6 neu 7. Es ist zu prüfen, wie die nötigen Kita-Standorte nicht im Plangebiet sondern im benachbarten Brunnenviertel realisiert werden können.

 

Alt 7 neu 8. Es ist zu prüfen, wie Sportflächen, welche nicht zwingend für den Schulsport nötig sind, an anderen Orten außerhalb dieses Plangebietes abgesichert werden können.

 

Alt 8 - neu 9. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen, außerhalb der vorhandenen Wohngebietsstraßen und unter Offenhaltung der Option der Landesstraße Ortsumgehung.

 

Alt 9 neu 10. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.“

 

 

Es folgt eine rege Diskussion, an welcher sich Mitglieder aus beiden Ausschüssen beteiligen.

 

 

Herr Kirsch äert, dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung nicht plant, mehr Bäume abzuholzen, als für die Bebauung erforderlich. In einer wachsenden Stadt sei auch die Unterbringung von Infrastruktur wie Schulen und Sportflächen prioritär. Dafür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die P 20-Fläche im Brunnenviertel stehe dafür jedoch nicht zur Verfügung. Herr Kirsch kann dem Änderungsantrag nicht folgen.

 

 

Herr Keller bittet die Verwaltungsmeinung abzuwarten und regt an, den Punkt alt 7 neu 8 des Änderungsantrages von Herrn Jäkel zu streichen bzw. gesondert abzustimmen, da das Kombinieren von Sportflächen für den Schulsport und Flächen für den Vereins- und Breitensport weiterhin gewünscht und notwendig ist.

 

 

Frau Reimers begrüßt die Vergrößerung der Planfläche. Die umgebende Waldfläche für die Schule sei durch die Nutzung mit hohem Grünanteil ein Gewinn. Sie bittet zu berücksichtigen nicht die kompletten Hofflächen zu versiegeln, um den ökologischen Verlust zu verringern. Den Vorentwurf „Synergien im Wald“rde sie favorisieren, jedoch sollte auch geprüft werden, dass die Ersatzmaßnahmen in der Umgebung von Potsdam vorgenommen werden, so dass auch Potsdamer einen Nutzen haben. Die Prüfung von Erschließungsmöglichkeiten, wie im Änderungsantrag von Herrn Jäkel erbeten, sei sinnvoll.

 

 

Herr Eichert hinterfragt hinsichtlich des Änderungsantrages von Herrn Jäkel, ob sich dieser nicht durch Verwaltungshandeln erledigt habe. Alternativstandorte sind bereits geprüft worden und die Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen sei vorgeschrieben und werden in jedem Falle erfolgen. Er bittet Herrn Jäkel, den Änderungsantrag nochmals zu überdenken.

 

 

Herr Viehrig erinnert an die länger geführte Diskussion, ob Schulsportflächen nicht umfassender genutzt werden können. Der Vorschlag der Verwaltung „Synergien im Wald“ biete einen relativ hohen Grünanteil und die Standortnähe von Schule und Sportflächen sei gut. Herr Viehrig regt an, die einzelnen Punkte des Änderungsantrages von Herrn Jäkel einzeln abzustimmen. Aus seiner Sicht könne der Punkt alt 7 neu 8. ersatzlos gestrichen werden.

 

 

Herr Jäkel macht aufmerksam, dass der Punkt alt 7 neu 8 nicht bedeute, dass diese Flächen herausgenommen werden sollen.

 

 

Herr Heuer macht aufmerksam, dass Nutzungskonkurrenzen problematisch sind. Für Kinder sei die Nähe der Schulen wichtig. Herr Heuer erinnert, dass das Wohngebiet Waldstadt heißt, weil es in den Wald gebaut worden ist und erkundigt sich, wie wahrscheinlich die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet sei. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten möglichst in der Nähe umgesetzt werden und die Verkehrsanbindung Moosfenn überdacht werden. Herr Heuer spricht sich gegen den Punkt alt 7 neu 8 vom Änderungsantrag aus.

 

 

Frau Hüneke bestätigt, dass Schulen und Sportflächen wichtig sind, aber ebenso auch der Erhalt der Bäume. Für ein behutsames Einfügen in den Wald spreche eher der Entwurf „Synergien im Wald“ und sie bittet um Auskunft, ob es sich bei den beiden Entwürfen um dieselben Nutzflächen handelt fragt und wie viele Kinder sich dort bewegen werden. Sie macht aufmerksam, dass sich die wertvollsten Bäume im Bereich der Tramhaltestelle befinden. Zur Frage der Ortsumgehung (Punkt alt 8 - neu 9 des ÄA von Herrn Jäkel) bittet sie um Auskunft der Verwaltung.

 

 

Herr Berlin hinterfragt den Verlust als Naherholungsgebiet und ob hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für den Breitensport der Kontakt mit der Gemeinde Nuthetal gesucht worden ist.

 

 

Herr Rubelt berichtet, dass Standortprüfungen für Alternativen kontinuierlich durchgeführt und fortgeschrieben werden. Das Ergebnis jetzt ist aktualisiert ausgereicht. Das leitende Prinzip für die Planungswerkstatt sei der schonende Umgang, um größtmögliche Synergien zu erreichen. Es handelt sich „sich um eine integrierte Planung, die diese bündelt. Es bestehe immer das Bemühen, die Ausgleichsflächenglichst standortnah zu finden. Ggf. könne eine Prüfung der Verkehrserschließung erfolgen, die das Quartier nicht zusätzlich belastet.

 

 

Herr Goetzmann geht auf die Fragen ein und informiert,

 

-          dass es intensive Gespräche mit dem Umweltministerium gegeben habe und keine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich wäre. Vielmehr wird Kooperationsbereitschaft gezeigt, über ein sogenanntes Zustimmungsverfahren eine Lösung zu finden. Bei den Ersatzmaßnahmen müsse unterschieden werden in forstrechtliche Maßnahmen einerseits und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen andererseits. Durch das Land werden keine Flächen zugewiesen, vielmehr müsse hinsichtlich einer Neuaufforstung gezielt ein Flächeneigentümer angesprochen werden.

 

-          Es werden ca. 900 Schüler die weiterführende Schule besuchen und bis zu 300 Schüler die Förderschule.

 

-          Die alternative Erschließung sei ebenfalls geprüft worden und Herr Goetzmann geht anhand von Karten erläuternd darauf ein.

 

-          Die Nutzflächen aus dem Konzept „Urbaner Wald“ und „Synergien im Wald“ sind identisch.

 

-          Die Abstimmung mit der Gemeinde Nuthetal ist erfolgt. Problematisch zum Thema Schule erweist sich, dass die Gemeinde für eine weiterführende Schule kein Schulträger ist.

 

-          Bei der Herstellung von Sportanlagen muss davon ausgegangen werden, dassn eine Mindestentfernung von 100 m zum Wohnungsbau besteht. Von daher sei die Fläche des ehemaligen Spezialbaus hierfür nicht geeignet.

 

-          Die Einzäunung wird in dem Umfang der Nutzung erfolgen; Gesamtfläche von 5 bis 6 ha. Die öffentlichen Wegetrassen bleiben frei.

 

 

 

Frau Naundorf vertritt die Lobby zum Baumerhalt und macht aufmerksam, dass seit längerer Zeit die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung nicht mehr zusammen gesessen habe. Jedoch sei eine Schule ohne Sportflächen nicht sinnvoll. Ihrer Ansicht nach wäre es besser die Förderschule näher an die Tram zu bringen. Abschließend verweist sie auf den klimatischen Schutz, so dass der Erhalt des Waldes mit Vorrang betrachtet werden müsse.

 

 

Herr Sima bittet zu beachten, dass es Veränderungen gibt, die hinzunehmen sind. Es müsse die Ausnahme sein, dass neugebaute Sportflächen nicht wettkampftauglich sein. Perspektivisch sei das Gespräch mit den Nachbargemeinden sinnvoll. Kinder haben keine 15 Jahre Zeit für weitere Planungen.

 

 

Frau Hüneke beantragt, den 2. Halbsatz zu alt 8 - neu 9 im ÄA von Herrn Jäkel zu streichen.

 

 

Herr Jäkel bringt zum Punkt alt 7 neu 8 folgende neue Fassung ein:

Es sind keine weiteren Sportflächen, als die in der Planung vorgelegten, zu planen.“

 

 

Nachfolgend werden die Punkte des Änderungsantrages durch die beiden Ausschüsse im Einzelnen getrennt abgestimmt:

 

  1. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis SBV-Ausschuss: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Ausschuss B/Sp: 7/0/0

 

 

  1. Es ist zu prüfen, wie die nötigen Kita-Standorte nicht im Plangebiet sondern im benachbarten Brunnenviertel realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis SBV-Ausschuss: 3/4/0 (abgelehnt)

Abstimmungsergebnis Ausschuss B/Sp: 1/3/3

 

 

(Punkt 8 - Text neu Hinweis des Antragstellers Herr Jäkel keine Abstimmung erforderlich.)

 

 

  1. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen, außerhalb der vorhandenen Wohngebietsstraßen und unter Offenhaltung der Option der Landesstraße Ortsumgehung.

Abstimmungsergebnis zur Streichung des 2. Halbsatzes - SBV-Ausschuss: 5/2/0

Abstimmungsergebnis zur Streichung des 2. Halbsatzes Ausschuss B/Sp: 5/2/0

 

Abstimmungsergebnis SBV-Ausschuss zum 1. Halbsatz: 6/1/0

Abstimmungsergebnis Ausschuss B/Sp zum 1. Halbsatz: 7/0/0

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.“

 

Abstimmungsergebnis SBV-Ausschuss: 6/0/1

Abstimmungsergebnis Ausschuss B/Sp.:7/0/0

 

 

Der Vorsitzende für den Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3a und 3b).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17) entschieden (siehe Anlagen 3a und 4).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" sowie der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2a und 2b).

 

  1. Die Bauleitplanverfahren sind auf Grundlage der o.g. Abwägungsentscheidung fortzuführen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.

 

 

  1. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

 

6. Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen getroffen:

 

 

A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.

 

B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:

 

  1. weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

  1. weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

  1. landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.

 

  1. . Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen