24.04.2018 - 5.4 Wohnungsbauentwicklungskonzept 2035

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag ein und verweist darauf, dass eine entsprechende Planung zur wachsenden Stadt ohne ein Konzept nicht möglich sei.

 

 

Herr Wolfram berichtet, dass im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) bereits die Themen Wachstum, Wohnungsbau und die nötige Infrastruktur für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) untersucht werden. Geplant ist die Fortschreibung für Mitte 2018 mit einer Fertigstellung Mitte 2019. Die in der LHP vorhandenen Konzepte wie beispielsweise Einzelhandelskonzept, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Wohnungspolitisches Konzept sowie Planungen zum Verkehr, sozialer und technischer Infrastruktur, Wirtschaft werden im Rahmen der Fortschreibung des INSEK einbezogen. Parallel zur Fortschreibung des INSEK erfolgt Mitte 2019 die Aktualisierung der Wohnungsbaupotenziale. Aus diesem Grunde wird ein eigenes Stadtentwicklungskonzept Wohnungsbau 2035 nicht für erforderlich gehalten.

 

Herr Wolfram regt an den Titel des Antrages in Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu ändern und diese Anpassung auch im Text vorzunehmen. Dann könne dem Antrag zugestimmt werden.

 

 

Herr Heuer und Herr Eichert übernehmen die Anregung der Verwaltung und bitten Herrn Wolfram den geänderten Textvorschlag für die Niederschrift zu übermitteln.

 

 

Frau Hüneke verweist darauf, dass es sich bei den 220.000 Einwohnern um eine Prognose handelt und bittet einzufügen „vor dem Hintergrund der Prognose von 220.000 Einwohnern im Jahr 2035“.

 

 

Herr Eichert äert, dass diese Zahl eine Prognose ist, die derzeit vorliegt. Wenn sich diese ändert könne sie in der Fortschreibung Berücksichtigung finden.

 

 

Herr Rubelt erläutert, dass die Erarbeitung des Konzeptes diese Antworten geben könne. Eine Planungsgrundlage wichtig. Die Prognosen haben nach oben und unten durchaus Varianzen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Betreff neu:

 

Wohnungsbauentwicklungskonzept 2035

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Wohnungspolitischen Konzept, und dessen Fortschreibung mit DS 17/SVV0878 und anderen Fachplanungen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (DS 07/SVV/0141) fortzuschreiben.

ein Stadtentwicklungskonzept „Wohnungsbau 2035“ zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der Prognose von Ziel ist es, die für die prognostizierten 220.000 Einwohnern im Jahre 2035 sind die erforderlichen Wohnungsbauflächen zu identifizieren und deren Eignung für die weitere Wohnbebauung zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, wie der festgelegte 20 prozentige Anteil der Pro Potsdam am Wohnungsbestand erreicht und gesichert werden kann.

 

Zu berücksichtigen und zu prüfen sind:

-            die notwendigen Flächen für die benötigte soziale Infrastruktur für pflichtige und freiwillige Einrichtungen in den neuen Wohngebieten,

-            ausreichende Sportflächen und Grünflächen,

-            ausreichende Flächen für Handel und Gewerbe,

-            die Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV, der Stren, Radwege, sowie ausreichende Stellplätze für Fahrzeuge jeder Art,

-            die Sicherung der identifizierten Flächen für den Wohnungsbau bzw. die als notwendig erachtete soziale Infrastruktur,

-            die Belange des Weltkulturerbes und des Naturschutzes.

-            Wohnungsentwicklung unter demographischen und familienpolitischen Entwicklungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.