25.04.2018 - 4.14 Dreijahresverträge für freie Träger der Kultur

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heinzel eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Frau Schulze das Wort. Sie schlägt vor, sich dem Votum des Kulturausschusses anzuschließen. Herr Exner macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem genannten Zeitraum im Votum des Kulturausschusses eigentlich um einen 4 Jahres-Zeitraum handle (2020, 2021, 2022, 2023). Des Weiteren macht er den Vorschlag einen echten Prüfauftrag zu formulieren. Er verliest einen Beschlussvorschlag Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und für welche Träger Dreijahresverträge 2020 bis 2022 mit Zielvereinbarungenr die freien Träger der Kultur geschlossen werden können. Ein entsprechender Bericht ist bis März 2019 vorzulegen.. In die Prüfung müsste auch miteinfließen, wie eine solche Regelung mit einem Doppelhaushalt synchronisiert werden kann.

 

Frau Beck stellt dar, dass es bereits andere Bereiche gibt, in denen längere Verträge verabredet werden und die kompatibel mit dem Haushalt seien. Weiterhin macht sie darauf aufmerksam, dass r die Umsetzung von gescheiten Projekten vor allem Zeit benötigt werde. Herr Kaminski würde den Vorschlag von Herrn Exner unterstützen. Frau Schulze wiederum unterstützt die Aussagen von Frau Beck, Kultur braucht Planungssicherheit. Gleichfalls widerspricht sie der vorgeschlagenen Terminsetzung. Es könne bereits Ende 20118 ein Bericht gegeben werden. Es stünde mit einem Bericht auch weiterhin nicht fest, ob es tatsächlich Veränderungen geben werde, aber es ergibt sich eine bessere Diskussionsgrundlage ob und wie Zielvereinbarungen aussehen könnten. Herr Heinzel gibt seinerseits im Hinblick auf die Aussagen von Frau Beck zu bedenken, dass es auch 1 Jahres-Verträge gibt.

 

Herr Exner verdeutlicht seinen Ansatz der Vorlegung eines Berichtes im März 2019. Abschließend verliest er seinen Vorschlag nochmals, verändert aber die Terminsetzung auf Dezember 2018.

 

Herr Heinzel stellt den so geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Zeit des Doppelhaushaltes 2018/2019 zu nutzen prüfen, ob und unter welchen Bedingungen und für welche Träger um Dreijahresverträge, 2020 bis 2023 2022, mit Zielvereinbarungen für die freien Träger der Kultur zu erarbeiten geschlossen werden können.

 

Ein entsprechender Bericht ist der  Stadtverordnetenversammlung im März 2019 Dezember 2018 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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