26.04.2018 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV, B/Sp., HA
- Datum:
- Do., 26.04.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Adams nimmt für die Bürgerinitiative "Bürger für WALDstadt" das Rederecht wahr. Zwar sei man mit den heute vorgestellten Alternativvorschlägen ein Stück weit zufriedener als mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan, nach wie vor ist aber entschieden zu viel Waldfläche von der Abholzung bedroht, sodass auch der hiesige Vorschlag nicht befürwortet werden kann. Es sei daher auch weiterhin erforderlich, andere Alternativstandorte, unter Beteiligung der Bürgerinitiative, zu prüfen. Frau Adams spricht sich vehement für den Erhalt des Waldes aus und warnt eindringlich vor den negativen Folgen einer Abholzung. Sie bittet die Ausschussmitglieder, bis die Überprüfungen möglicher Alternativstandorte abgeschlossen sind, keine Beschlussfassung zum städtebaulichen Entwurf zu treffen.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Mit der hiesigen Vorlage soll über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ sowie parallel über die Flächennutzungsplan(FNP)-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) entschieden werden. Beschlossen werden sollen die Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf der oben genannten Grundlage sowie die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs sowohl für den Bebauungsplan als auch für die FNP-Änderung.
Eine zwischenzeitlich erarbeitete Machbarkeitsstudie empfiehlt die Erweiterung des Plangebietes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans aus dem Aufstellungsbeschluss soll nach Westen erweitert werden, da das Plangebiet unter Beibehaltung aller erforderlichen Nutzungen und gleichzeitig möglichst großem Walderhalt (Forderung aus dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 142) deutlich zu klein ist. Darüber hinaus sind im Bereich der Anknüpfungspunkte des Plangebietes mit den umgebenden Straßen geringfügige Anpassungen vorzunehmen.
Zusammenfassend ergibt sich aus den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen die Erforderlichkeit, verschiedene Fachgutachten und sonstige Untersuchungen zu erarbeiten, um mögliche Einflüsse auf Mensch, Natur und Umwelt bewerten zu können. Im weiteren Bauleitplanverfahren werden noch folgende Untersuchungen und Kartierungen vorgenommen: faunistische Kartierungen, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, schalltechnische Untersuchung, Versickerungskonzept und Verkehrstechnische Untersuchung. Die Ergebnisse sollen in die Begründung und textlichen Festsetzungen des Entwurfs einfließen. Kurzfristig ist ein städtebaulicher Entwurf, in Abstimmung mit der Bürgerinitiative, zu erarbeiten. Dieser soll die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf bilden.
Frau Holtkamp verweist auf die Ergänzung der Verwaltung zur Vorlage, die als Grundlage des Bebauungsplans zu verwenden ist und den Mitgliedern im Vorfeld der Sitzung zuging.
„Der Beschlussvorschlag wird um folgende Position ergänzt:
6. Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen getroffen:
A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.
B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:
- weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen
- weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete
- landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert
C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.
Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.
Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.“
Sie teilt mit, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Ausschuss für Bildung und Sport der Vorlage mit einigen Änderungen in ihrer gemeinsamen Sitzung am 24.4.2018 zugestimmt haben.
Herr Lack bringt den Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE ein:
„Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu ergänzen:
5. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.
6. neuer Punkt der Verwaltung
7. Es ist zu prüfen, wie die nötigen Kita-Standorte nicht im Plangebiet sondern im benachbarten Brunnenviertel realisiert werden können.
8. Es ist darauf zu achten dass außer den jetzt im Planentwurf verzeichneten Sportflächen keine weiteren Sportflächen nachträglich in dieses Gebiet eingeordnet werden.
9. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen, außerhalb der vorhandenen Wohngebietsstraßen und unter Offenhaltung der Option der Landesstraße Ortsumgehung.
10. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.“
Herr Linke kritisiert die zu erwartende erhöhte Verkehrsbelastung durch den Schul- und Sportplatzbetrieb an diesem Standort. Aus Umweltgesichtspunkten kann dieser Vorlage nicht zugestimmt werden.
Herr Rubelt hält dagegen, dass der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, wenn auch im Besonderen für Umweltfragen zuständig, auch die Gesamtbedarfe Potsdams als wachsende Stadt im Blick haben müsse. Das Gesamtbild darf nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn die Verkehrsproblematik nachvollziehbar sei, haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie der Ausschuss für Bildung und Sport der Vorlage richtigerweise zugestimmt.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE führt er aus, dass die Punkte sieben und acht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie im Ausschuss für Bildung und Sport gestrichen worden sind, ebenso wie der Halbsatz des Punktes neun, „und unter Offenhaltung der Option der Landesstraße Ortsumgehung“.
Herr Lack übernimmt für den Antragsteller die genannten Streichungen.
Frau Holtkamp geht auf die den Verkehr betreffenden Bedenken ein und erläutert einen Alternativvorschlag der Zuwegung entlang der Wetzlarer Bahn.
Herr Henning bekräftigt die Ausführungen von Herrn Linke und warnt vor dem zu erwartenden großen Aufkommen von Hol- und Bringverkehr. Die Ergänzung der Verwaltung sei ihm zu „unsauber“. Aus Sicht der Umwelt sollte der Vorlage nicht zugestimmt werden.
Herr Rietz versteht die Bedenken hinsichtlich der Umweltbelange, weist aber darauf hin, dass Sportplätze und Schulen unbedingt gebraucht werden und appelliert an einen realistischen Blick auf die Dinge und fordert Kompromissbereitschaft von allen Seiten in dieser Angelegenheit.
Herr Walter erkundigt sich nach der ökologischen Qualität der betroffenen Bäume und bemängelt eine fehlende Bewertung hinsichtlich des Klimaschutzes.
Herr Hendtke (Oberförsterei Potsdam) bittet um Rederecht zu diesem Punkt, dem einstimmig zugestimmt wird.
Er berichtet, dass die Forstbehörde die Planungen hinsichtlich des Waldes, als hohes öffentliches Gut, kritisch sieht.
Frau Holtkamp teilt mit, dass die Qualität der Bäume im Verlauf noch durch Experten bewertet werden wird.
Auf weitere Nachfragen geht sie ein.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung.
Der Beschlussvorschlag ist um folgende Punkte zu ergänzen:
5. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.
6. neuer Punkt der Verwaltung
7. Es ist zu prüfen, wie die nötigen Kita-Standorte nicht im Plangebiet sondern im benachbarten Brunnenviertel realisiert werden können.
8. Es ist darauf zu achten dass außer den jetzt im Planentwurf verzeichneten Sportflächen keine weiteren Sportflächen nachträglich in dieses Gebiet eingeordnet werden.
9. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen, außerhalb der vorhandenen Wohngebietsstraßen und unter Offenhaltung der Option der Landesstraße Ortsumgehung.
10. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.“
Er wird einstimmig angenommen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3a und 3b).
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17) entschieden (siehe Anlagen 3a und 4).
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" sowie der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2a und 2b).
- Die Bauleitplanverfahren sind auf Grundlage der o.g. Abwägungsentscheidung fortzuführen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.
- Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.
- Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen getroffen:
A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.
B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:
- weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen
- weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete
- landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert
C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.
Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.
Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.
- Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen, außerhalb der vorhandenen Wohngebietsstraßen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen SBV, Bildung/Sport und KOUL vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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8
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4,1 MB
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11,4 MB
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