26.04.2018 - 3.9 Keine Parkgebühren für E-Autos

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) führt aus, dass unter folgenden Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen möglich ist:

  1. Entsprechende Änderung der Potsdamer Parkgebührenordnung
  2. Nur wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird
  3. Bei entsprechender Ausschilderung in Bereichen des gebührenpflichtigen Parkens
  4. Nur für Fahrzeuge, die mit einem entsprechenden E-Kennzeichen versehen sind

Die Verwaltung empfiehlt nicht die Parkgebührenbefreiung für Carsharingfahrzeuge, weil entsprechende Rechtsverordnungen noch nicht vorliegen. Eine Parkgebührenbefreiung für Fahrzeuge mit bestimmten Antriebsarten (hier Elektromotor) konterkariert die mit dem Beschluss 11/SVV/0641 „Parkraumbewirtschaftungskonzept“ verfolgten Ziele in einem hohen Maß. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten an Elektroladesäulen ist es zudem notwendig, die Standzeiten an diesen Säulen zu begrenzen.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung, die Steuerung über Parkgebühren für Elektro- und Hybridfahrzeuge beizubehalten.

 

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Walter geht Herr Becker ein.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage „Keine Parkgebühren für E-Autos“ (Drucksache: 18/SVV/0238) zur Kenntnis.

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