02.05.2018 - 8.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Waldpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von Herrn Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, eingebracht.

 

Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklärt der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion Bürgerbündnis-FDP seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung dieser Vorlage nicht teil.

 

Die Vorlage wird anschließend zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 "Waldpark Großbeerenstraße" sowie der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3, 4 und 5).
  2. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (siehe Anlage 6) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.
  3. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) sowie die dazugehörige Änderung des Landschaftsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 7 und 8).
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen