06.06.2018 - 6.8 Wohnungsbauentwicklungskonzept 2035

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Betreff neu:

 

 Wohnungsbauentwicklungskonzept 2035

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Wohnungspolitischen Konzept, und dessen Fortschreibung mit DS 17/SVV0878 und anderen Fachplanungen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (DS 07/SVV/0141) fortzuschreiben. ein Stadtentwicklungskonzept „Wohnungsbau 2035“ zu entwickeln.

 

Vor dem Hintergrund der Prognose von Ziel ist es, die für die prognostizierten 220.000 Einwohnern im Jahre 2035 sind die erforderlichen Wohnungsbauflächen zu identifizieren und deren Eignung für die weitere Wohnbebauung zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, wie der festgelegte 20 prozentige Anteil der Pro Potsdam am Wohnungsbestand erreicht und gesichert werden kann.

 

Zu berücksichtigen und zu prüfen sind:

 

- die notwendigen Flächen für die benötigte soziale Infrastruktur für pflichtige und freiwillige Einrichtungen in den neuen Wohngebieten,

- ausreichende Sportflächen und Grünflächen,

- ausreichende Flächen für Handel und Gewerbe,

- die Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV, der Straßen, Radwege, sowie ausreichende Stellplätze für Fahrzeuge jeder Art,

- die Sicherung der identifizierten Flächen für den Wohnungsbau bzw. die als notwendig erachtete soziale Infrastruktur,

- die Belange des Weltkulturerbes und des Naturschutzes.

- Wohnungsentwicklung unter demographischen und familienpolitischen Entwicklungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit den Änderungen/Ergänzung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie einer weiteren Ergänzung wie folgt zuzustimmen:

 

.

.

.

-                            Sicherung eines hohen Anteils belegungsgebundener Wohnungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

Nach kontroverser Diskussion wird der Antrag wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Wohnungspolitischen Konzept dessen Fortschreibung mit DS 17/SVV0878 und anderen Fachplanungen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (DS 07/SVV/0141) fortzuschreiben.

 

Vor dem Hintergrund der Prognose von 220.000 Einwohner im Jahre 2035 sind die erforderlichen Wohnungsbauflächen zu identifizieren und deren Eignung für die weitere Wohnbebauung zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, wie der festgelegte 20 prozentige Anteil der Pro Potsdam am Wohnungsbestand erreicht und gesichert werden kann.

 

Zu berücksichtigen und zu prüfen sind:

-            die notwendigen Flächen für die benötigte soziale Infrastruktur für pflichtige und freiwillige Einrichtungen in den neuen Wohngebieten,

-            ausreichende Sportflächen und Grünflächen,

-            ausreichende Flächen für Handel und Gewerbe,

-            die Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV, der Straßen, Radwege, sowie ausreichende Stellplätze für Fahrzeuge jeder Art,

-            die Sicherung der identifizierten Flächen für den Wohnungsbau bzw. die als notwendig erachtete soziale Infrastruktur,

-            die Belange des Weltkulturerbes und des Naturschutzes.

-            Wohnungsentwicklung unter demographischen und familienpolitischen Entwicklungen

-          Sicherung eines hohen Anteils belegungsgebundener Wohnungen

 

Das Konzept ist abschließend bis Ende 2019 zu entwickeln. Zwischenberichte sollen alle sechs Monate im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben werden.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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