06.06.2018 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr und r Bildung und Sport empfehlen, dem Antrag mit folgenden Änderungen ab Punkt 5 (aus der gemeinsamen Sitzung) zuzustimmen:

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5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Fachausschuss vorzustellen.

 

5. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

 6. Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum                Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen               getroffen:

 

 

A Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu legen.

 

B Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele verfolgt werden:

 

1. weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

2. weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

3. landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.

 

7. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen.

 

8.  Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Bildung und Sport und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorzustellen.

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie der Hauptausschuss empfehlen, dem Antrag in der geänderten Fassung aus der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie Bildung und Sport zuzustimmen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Oxana Adams als Vertreterin der Bürgerinitiative rger für Waldstadt das beantragte Rederecht und stellt ihre Position dar.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnetekel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE folgende Ergänzung:

 

9.

Es ist zu prüfen, wie die Kita-Standorte in das gegenüberliegene Brunnenviertel verlagert werden können.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete neke beantragt namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen folgende Ergänzung:

 

3.1

 

sowie der wertvollen Altbäume.

 

Nach der sich anschließenden kontroversen Diskussion erfolgt die

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

sowie der

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion ndnis 90/Die Grünen wird

 

mit 29 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 20 Ja-Stimmen.

 

Anschließend wird die Vorlage in der vom Hauptausschuss empfohlenen Fassung abgestimmt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3a und 3b).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17) entschieden (siehe Anlagen 3a und 4).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" sowie der Flächennutzungsplan-Änderung „Schulstandort Waldstadt-Süd“ (15/17) ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 2a und 2b).

 

  1. Die Bauleitplanverfahren sind auf Grundlage der o.g. Abwägungsentscheidung fortzuführen.

 

  1. Bei der Planung ist ein hoher Grünanteil unter Wahrung der natürlichen Eigenart des Gebietes zu sichern.

 

  1. Im Ergebnis der öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zum

Schulcampus Waldstadt-Süd am 12.04.2018 werden folgende Festlegungen

getroffen:

 

     A   Der Entwicklung des Bebauungsplan- Entwurfs ist der städtebauliche Entwurf        

           der beigefügten Alternative A „Synergien im Wald“ (s. Anlage 5) zugrunde zu

           legen.

 

     B   Bei der weiteren Konkretisierung der Planung sollen folgende planerischen Ziele

verfolgt werden:

 

1. weitest möglicher Erhalt zusammenhängender Waldflächen unter Wahrung eines Mindestabstands von 100 m zwischen der Bestandsbebauung am Caputher Heuweg und den vorgesehenen Sportplätzen

 

2. weitest mögliche Reduzierung der aus der Planung resultierenden verkehrlichen Belastungen für die Anwohnerschaft der angrenzenden Baugebiete

 

3. landschaftliche Integration der neuen Baukörper in den Wald und konzeptionelle Weiterentwicklung, die den Waldstadtcharakter aufgreift und in der Planung verankert

 

C Die entwickelten Vorschläge zur Umsetzung der unter B aufgeführten  planerischen Ziele sind in einem Arbeitsgespräch zu beraten, zu dem neben der Bürgerinitiative auch eine Vertretung der Ausschüsse für Bildung und Sport, für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung einzuladen sind.

Über das Beratungsergebnis dieses Arbeitskreises ist in der AG Schulentwicklungsplanung im Oktober 2018 zu berichten.

 

Die Beschlussvorlage wird um Anlage 5 Alternative A „Synergien im Wald“ ergänzt.

 

7. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten einer gesonderten Straßenerschließung der geplanten Schulen bestehen.

 

8.  Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Fachausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, Bildung und Sport und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorzustellen.

 

 

 

 

 

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