02.05.2018 - 8.10 Bebauungsplan SAN B 08 "Babelsberg Süd" Änderun...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herrn Rubelt, eingebracht und anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) sowie in den Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der Vorlage in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) sowie in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN B 08Babelsberg d ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN B 08Babelsberg Süd entschieden (gemäß Anlage 5).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN B 08Babelsberg d ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).

 

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Anlagen zur Vorlage