15.05.2018 - 4.2 Masterplan für Fahrland, Neu Fahrland und Kramp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung wird nicht gewünscht.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) betont, dass die Verwaltung das Anliegen des Antrages grundsätzlich unterstützt. Sie bittet jedoch zu beachten, dass die im Antrag benannten Themen bereits Gegenstand vielfältiger Planungen, insbesondere der Strategieplanung für den ländlichen Raum, sei, so dass aus Sicht der Verwaltung ein Masterplan nicht zusätzlich erforderlich wird. Es wäre jedoch möglich bis November den aktuellen Stand zu den im Antrag benannten einzelnen Themen gebündelt in Form einer Mitteilungsvorlage vorzulegen, so dass dann entschieden werden könne, ob an dem Masterplan festgehalten werden soll.

 

 

Der Ausschussvorsitzende informiert aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, dass dieser den Antrag mit einer Terminänderung auf 7. November 2018 zur Beschlussfassung empfohlen habe.

 

 

Herr Eichert äert, dass man sich bewusst sei, dass es Einzelpläne gibt. Jedoch sei hier eine Verzahnung der Einzelpläne erforderlich, um einen Gesamtüberblick zu erhalten.

 

 

Frau Reimers schließt sich ihrem Vorredner an und hält es für erforderlich über alle Themen, die einen neu zu entwickelnden Stadtteil betreffen, einen Gesamtplan zu legen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt die Ausführungen von Herrn Eichert und Frau Reimers.

 

 

Herr Eichert und Herr Heuer übernehmen als Antragsteller die Terminänderung auf 7. November 2018.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, einen Masterplan für Fahrland, Neu Fahrland und Krampnitz zu erstellen. Der Masterplan soll laufend fortgeschrieben werden. Aus ihm muss insbesondere hervorgehen, wann welche Maßnahmen (kurz-, mittel-, und langfristig) umgesetzt werden.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der zur SVV bis Herbst am 7. November 2018 einen Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplanes vorzulegen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.