22.01.2003 - 5.5 Verrechnung der Eigenleistungen des SV Babelsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 22.01.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruschat
namens der Antragstellerin Fraktion
>Die Andere< eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Schubert, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften, für Bildung und Sport sowie in den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 02/SVV/0954 in die Ausschüsse
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften, für Bildung und Sport sowie in den
Rechnungsprüfungsausschuss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ebenfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen wird
der durch den Stadtverordneten
Kruczek namens der Fraktion BürgerBündnis vorgetragene Ergänzungsantrag, der
folgenden Wortlaut hat:
Der Beschlussvorschlag wird um
folgende Absätze ergänzt:
1. Bei einer Verrechnung ist abzusichern, dass die Vereinseinnahmen (einschließlich aus TV-Rechten) gemäß § 6 der Nutzungs- und Vergabeordnung vollständig nachgewiesen sind und hierzu der Stadt Kontrollrechte im Buchwerk des Vereins uneingeschränkt eingeräumt werden.
2. Bei der Vertragsgestaltung
sind die vom RPA mit Schreiben vom 30.07.2001 genannten Bedingungen zur
Genehmigung und Prüfung von Eigeninvestitionen einschließlich einer Kappungsgrenze
aufzunehmen. Der Vertrag ist vom RPA vor Abschluss zu prüfen.
3. Die Sportfördersatzung (§ 9 Abs. 3) ist vor Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung mit dem SVB 03 so zu ergänzen, dass diese Förderungsmöglichkeit gleichlautend auch allen anderen Sportvereinen gewährt werden kann. Dies gilt auch für rückwirkende Verrechnungen, soweit diese dem SVB 03 eingeräumt werden sollten. Dabei ist je Haushaltsjahr und Verein eine Höchstgrenze (Vorschlag: 20.000 Euro) in die Sportfördersatzung aufzunehmen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, evtl. Verbindlichkeiten des SV Babelsberg 03
gegenüber der Stadt Potsdam mit den vom Verein erbrachten Leistungen für die
zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Karl-Liebknecht-Stadion zu
verrechnen.
Über die
Anerkennung der gegenseitig erbrachten Leistungen ist eine schriftliche
Vereinbarung anzufertigen.