22.01.2003 - 5.5 Verrechnung der Eigenleistungen des SV Babelsbe...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Kruschat namens der Antragstellerin Fraktion  >Die Andere< eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Schubert, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften, für Bildung und Sport sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0954 in die Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften, für Bildung und Sport sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Ebenfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen wird der  durch den Stadtverordneten Kruczek namens der Fraktion BürgerBündnis vorgetragene Ergänzungsantrag, der folgenden Wortlaut hat:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Absätze ergänzt:

 

1.    Bei einer Verrechnung ist abzusichern, dass die Vereinseinnahmen (einschließlich aus TV-Rechten) gemäß § 6 der Nutzungs- und Vergabeordnung vollständig nachgewiesen sind und hierzu der Stadt Kontrollrechte im Buchwerk des Vereins uneingeschränkt eingeräumt werden.

 

2.    Bei der Vertragsgestaltung sind die vom RPA mit Schreiben vom 30.07.2001 genannten Bedingungen zur Genehmigung und Prüfung von Eigeninvestitionen einschließlich einer Kappungsgrenze aufzunehmen. Der Vertrag ist vom RPA vor Abschluss zu prüfen.

 

3.    Die Sportfördersatzung (§ 9 Abs. 3) ist vor Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung mit dem SVB 03 so zu ergänzen, dass diese Förderungsmöglichkeit gleichlautend auch allen anderen Sportvereinen gewährt werden kann. Dies gilt auch für rückwirkende Verrechnungen, soweit diese dem SVB 03 eingeräumt werden sollten. Dabei ist je Haushaltsjahr und Verein eine Höchstgrenze (Vorschlag: 20.000 Euro) in die Sportfördersatzung aufzunehmen.

 

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, evtl. Verbindlichkeiten des SV Babelsberg 03 gegenüber der Stadt Potsdam mit den vom Verein erbrachten Leistungen für die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Karl-Liebknecht-Stadion zu verrechnen.

 

Über die Anerkennung der gegenseitig erbrachten Leistungen ist eine schriftliche Vereinbarung anzufertigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: