24.05.2018 - 3.1 Bebauungsplan SAN B 07 "Babelsberg Nord" Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bittet die Vorlagen 18/SVV/0262 und 18/SVV/0263 gemeinsam einzubringen, da sie größtenteils dieselben Informationen beinhalten und er Doppelungen vermeiden möchte.

(Die Diskussion und Abstimmung erfolgen dann r jede Vorlage getrennt.)

 

Die Mitglieder stimmen diesem Vorgehen zu.

 

 

Herr Lehmann bringt die Vorlagen ein und erläutert sie. Beide Bebauungspläne, SAN B 07 (Babelsberg Nord) und SAN B 08 (Babelsberg Süd), sollen zur Sicherung der wesentlichen Sanierungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung über die Geltungsdauer der Sanierungssatzung hinaus beitragen. Die Sanierungssatzung wird in den nächsten Jahren aufgehoben. Die unbebauten Blockinnenbereiche sollen zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse als Grünbereiche dauerhaft gesichert werden. Zur Sicherung der Wohnnutzung soll die Art der baulichen Nutzung festgesetzt und Nutzungen, die eine Wohn- oder Einzelhandelsnutzung erschweren eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Bei beiden Gebieten ergeben sich Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches, die Herr Lehmann anhand von Karten aufzeigt.

Beide Bebauungspläne beinhalten zudem eine Festsetzung zum passiven Lärmschutz.

 

Im Verlauf erläutert Herr Lehmann die Spezifika der beiden Bebauungspläne:

r den Bebauungsplan SAN B 07 „Babelsberg Nord“ soll zu der oben genannten Sicherung der Wohnnutzung auch Gewerbe/ Einzelhandel gestärkt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erbrachte eine Stellungnahme.

 

Im Bereich des Bebauungsplans SAN B 08Babelsberg d seien wesentliche Straßenzüge durch Vorgärten geprägt, die es zu erhalten bzw. eine Überbauung zu verhindern gilt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf erbrachte keine Stellungnahmen.

 

Herr Lehmann bittet um die Zustimmung zu beiden Vorlagen.

 

 

Herr Jäkel bezieht sich auf das Planungsziel, Erhalt der begrünten Blockinnenbereiche in Babelsberg und wünscht sich ein ähnliches Vorgehen in der Brandenburger Vorstadt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage 18/SVV/0262 zur Abstimmung

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN B 07Babelsberg Nord entschieden (gemäß Anlagen 5A und 5B).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord” ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage