24.05.2018 - 3.4 Sportstättenpotenzialfläche in Babelsberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn. Es handelt sich um einen Prüfauftrag, dem er bittet zuzustimmen.

 

 

Herr Gessner (Bereich Sport) teilt mit, dass die Verwaltung den vorliegenden (Prüf)Antrag befürwortet. Er verweist auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2017 (Drucksache 17/SVV/0342 „Sportfläche Rudolf-Breitscheid-Straße“), infolge derer ein entsprechendes Schallschutzgutachten (Prüfung auf Grundlage der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung) in Auftrag gegeben wurde. Diese Prüfung ergab, dass eine Errichtung einer Sportstätte an diesem Standort in schallschutztechnischer Hinsicht möglich ist. Weitere Parameter einer üblichen Standortprüfung seien allerdings noch zu untersuchen, wie unter anderem die naturschutzrechtlichen Belange.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob an dem zu prüfenden Standort eine freie Fläche zur Verfügung steht. Seiner Kenntnis nach sei dort nur Waldfläche vorhanden. Eine wie vorliegend geforderte Prüfung könne er nicht unterstützen, wenn sie sich auf eine Waldfläche bezieht.

 

 

Herr Gessner bestätigt, dass es sich bei der zu prüfenden Fläche ausschließlich um Wald handelt.

 

 

Herr Walter möchte wissen, wie die Eigentumsverhältnisse dieser Waldfläche sind und schlägt eine weitere Fläche zwischen der Bernhard-Beyer-Straße und dem ehemaligen Kolonnenweg an der Grenze zu Berlin zur Prüfung vor. Im Zuge der Schulstandortfindung wurden diese Flächen bereits geprüft, da sie sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) befinden. Als Schulstandort sind sie nicht geeignet, vielleicht ergebe eine Prüfung jedoch die Eignung als Sportfläche.

 

 

Herr Sändig erkundigt sich, ob das im Antrag benannte Areal nicht schon Gegenstand einer entsprechenden Prüfung war.

 

 

Die Frage kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.

 

Im Nachgang teilt die Verwaltung mit, dass die Fläche an der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Tramwendeschleife und den Sportflächen des FSV Babelsberg 74 im Februar 2016 als ein potenzieller Ersatzstandort für die Sportflächen der Sandscholle geprüft wurde. Sie wurde vor allem aufgrund der naturschutzfachlichen Bewertung sowie aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung (Lärmbelastung) nicht zur Umsetzung empfohlen. Die Änderung der Sportstättenlärmschutzverordnung aus 2017 könnte bei einer erneuten Prüfung, zumindest mit Blick auf die Nähe zur Wohnbebauung, zu einem anderen (Teil-)Ergebnis führen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sportlichen Potenziale für die Fläche zwischen der Tram-Wendeschleife (Rudolf-Breitscheid-Straße) und der Sportstätte des FSV Babelsberg 74 zu prüfen. Dem Ausschuss für Bildung und Sport sind mögliche Potenziale - wettkampffähige Sportflächen - im November 2018 vorzustellen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage