06.06.2018 - 5.11 Verlängerung der Nutzungszeiten von Einrichtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussr Finanzen sowie der Jugendhilfeausschuss (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen, die anschließend in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Trägern von Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls Vereinbarungen auszuhandeln, welche die künftige langfristige Nutzung der mit kommunalen Mitteln (re)finanzierten Einrichtungen absichern.

 

  1. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarungen sollen sein:

a)      Der Träger der Kindertagesstätte verpflichtet sich, der Landeshauptstadt Potsdam das Grundstück und Gebäude für einen Zeitraum von insgesamt 50 Jahren (verlängerte Nutzungszeit) als Kita bzw. für andere soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen.

b)     Die Vereinbarung zur Finanzierung über den gesamten Nutzungszeitraum von 50 Jahren soll so ausgestaltet werden, dass unter Berücksichtigung bereits gezahlter Zuschüsse und ggfs. vorzunehmender Abzinsungen die Finanzierungshöhe über das zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Einrichtungen erforderliche Maß nicht hinausgeht.

c)      Die verlängerte Nutzungszeit soll in den Grundbüchern der Träger mittels Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, Sicherungsgrundschulden und Auflassungsvormerkungen (z.B. zur Absicherung von  Ankaufsrechten) für die Landeshauptstadt Potsdam insolvenzsicher (erstrangig oder zumindest im Rang vor den anderen Finanzierungsgrundpfandrechten, soweit vorhanden) abgesichert werden.

d)     Die Vereinbarungen sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu verhandeln (Finanzierungsvereinbarungen, Erbbaurechte etc.).

 

  1. Die jeweiligen Vereinbarungen werden der Stadtverordnetenversammlung vor ihrem Abschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen