23.05.2018 - 5.1 Übernahme der Kosten für Glückwünsche anlässlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wartenberg bringt die Vorlage ein. Diskussionsbedarf besteht nicht; die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die im 2. und 3. Quartal 2018 entstehenden Kosten, die dem Ortsvorsteher für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 450,00 €.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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