31.05.2018 - 9.4 Verlängerung der Nutzungszeiten von Einrichtung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Tölke bringt die Beschlussvorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob die Finanzierung der Ausstattung enthalten ist.

 

Daraufhin erklärt Herr Tölke, dass es hierbei ausschließlich um den Bau geht. Die Ausstattung wird gesondert betrachtet.

 

Herr Schubert ergänzt, dass es dazu ca. 1,5 Jahre lang Gespräche mit den Trägern gab sowie eine Vorabstimmung des Verfahrens mit dem MIK. Jetzt können auf dieser Basis die entsprechenden Verträge ausgehandelt werden.

 

Herr Weyh fragt, ob dies nur greift, wenn der Träger auch Eigentümer des Gebäudes ist.

 

Herr Schubert erklärt, dass es sich explizit um einen Heilungsprozess für die sogenannten Altfälle handelt.

 

Herr Kolesnyk stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschlien:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Trägern von Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls Vereinbarungen auszuhandeln, welche die künftige langfristige Nutzung der mit kommunalen Mitteln (re)finanzierten Einrichtungen absichern.

 

  1. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarungen sollen sein:

a)      Der Träger der Kindertagesstätte verpflichtet sich, der Landeshauptstadt Potsdam das Grundstück und Gebäude für einen Zeitraum von insgesamt 50 Jahren (verlängerte Nutzungszeit) als Kita bzw. für andere soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen.

b)      Die Vereinbarung zur Finanzierung über den gesamten Nutzungszeitraum von 50 Jahren soll so ausgestaltet werden, dass unter Berücksichtigung bereits gezahlter Zuschüsse und ggfs. vorzunehmender Abzinsungen die Finanzierungshöhe über das zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Einrichtungen erforderliche Maß nicht hinausgeht.

c)      Die verlängerte Nutzungszeit soll in den Grundbüchern der Träger mittels Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, Sicherungsgrundschulden und Auflassungsvormerkungen (z.B. zur Absicherung von  Ankaufsrechten) für die Landeshauptstadt Potsdam insolvenzsicher (erstrangig oder zumindest im Rang vor den anderen Finanzierungsgrundpfandrechten, soweit vorhanden) abgesichert werden.

d)      Die Vereinbarungen sind unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu verhandeln (Finanzierungsvereinbarungen, Erbbaurechte etc.).

 

  1. Die jeweiligen Vereinbarungen werden der Stadtverordnetenversammlung vor ihrem Abschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage