06.06.2018 - 8.15 Barrierefreiheit im ÖPNV

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Stadtverordneten Eifler eingebracht und anschließend die Überweisung in die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) und Gesundheit, Soziales und Inklusion beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) und Gesundheit, Soziales und Inklusion wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den neuen Nahverkehrsplan so zu gestalten, dass bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht wird. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist dies nicht nur zu benennen und zu begründen, sondern auch anzugeben, bis wann in diesen Fällen eine Barrierefreiheit hergestellt sein wird.

 

Außerdem sollen die geplanten Bürgerbeteiligungsverfahren für den Nahverkehrsplan für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.

 

Barrierfreiheit im Personennahverkehr beschränkt sich nicht nur auf einzelne Komponenten, sonder umfasst auch das ÖPNV-Netz, Fahrzeuge, Haltestellen, Informationsdienstleistungen usw. Zu ergänzen ist dieses System durch barrierefreie Zu- und Abgangswege zwischen Haustür und Haltestelle, also eine barrierefreie Straßenraumgestaltung.

 

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Anlagen zur Vorlage