21.06.2018 - 3.1 Grünkonzept Hermannswerder

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Vorsitzende eröffnet die zweite Lesung.

 

 

Herr Dr. Schmidt nimmt als Vertreter für die Bürgerinitiative „ldchen 17“ sein Rederecht wahr. Anhand einer Karte verdeutlicht er den Standort des betroffenen Wäldchens (Flurstück 17), für dessen Erhalt die Bürgerinitiative eintritt. Es handelt sich hierbei um das Grundstück, auf dem auch die Wagenhausburg steht. Der betroffene Wald sei noch nicht kartiert, auch nicht bei der Landesforstbehörde, erfülle aber nachweislich die geforderten Bedingungen, um als solcher aufgenommen und geführt zu werden. Da das Grundstück veräert werden soll, bestehe die Gefahr, dass die Fläche bebaut und die Rodung des Waldes vorgenommen wird. Die Bürgerinitiative ist grundsätzlich nicht gegen eine Bebauung des betroffenen Grundstücks, das Wäldchen solle jedoch erhalten bleiben. (eine Zusammenfassung mit Kartenmaterial liegt diesem Protokoll an)

 

 

 

Herr Jäkel bringt die neue Fassung des Antrages ein und erläutert, dass hiermit unter anderem dem Wunsch der Verwaltung, den Antrag hinsichtlich des Standortes zu präzisieren, entsprochen worden ist. Aufgenommen wurden zudem der besondere Schutz von Altbäumen sowie die Festlegung, den Auslobungstext des Vergabeverfahrens vor dessen Beginn den betroffenen Ausschüssen vorzustellen.

Das städtebauliche Grünkonzept für die Grundstücke in der Mitte der Halbinsel Hermannswerder gegenüber der Anlegestelle der Seilfähre, die laut Hauptausschuss einer Verwertung zugeführt werden sollen, ist den Ausschüssen für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr bis September 2018 vorzulegen.

Bei der Vergabe der 2012 zur Vermarktung vorgesehenen Grundstücke auf Hermannswerder ist das Anliegen eines erhöhten Grünanteils unter besonderer Berücksichtigung des Altbaumbestandes verbindlich zu verankern.

Der Auslobungstext des Vergabeverfahrens ist vor dem Beginn des Verfahrens den Ausschüssen SBV und KOUL vorzustellen.“

 

Herr Jäkel informiert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr dieser neuen Fassung einstimmig zugestimmt hat. Er bittet auch im hiesigen Ausschuss um Zustimmung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die neue Fassung zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:

 

 

Das städtebauliche Grünkonzept für die Grundstücke in der Mitte der Halbinsel Hermannswerder gegenüber der Anlegestelle der Seilfähre, die laut Hauptausschuss einer Verwertung zugeführt werden sollen, ist den Ausschüssen für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (SBV) bis September 2018 vorzulegen.

Bei der Vergabe der 2012 zur Vermarktung vorgesehenen Grundstücke auf Hermannswerder ist das Anliegen eines erhöhten Grünanteils unter besonderer Berücksichtigung des Altbaumbestandes verbindlich zu verankern.

Der Auslobungstext des Vergabeverfahrens ist vor dem Beginn des Verfahrens den Ausschüssen SBV und KOUL vorzustellen.

 

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Anlagen