12.06.2018 - 3.3 Bebauungsplan SAN B 07 "Babelsberg Nord" Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die Befassung mit den beiden Vorlagen SAN B 07 und SAN B 08 auf Bitte der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen heute in zweiter Lesung erfolgt.

 

 

Die Behandlung der TOP’e 3.3 und 3.4 erfolgen gemeinsam.

 

 

Frau Hüneke verweist auf die strukturellen Unterschiede der Bebauungspläne Nord und Süd. Im Bereich Babelsberg Nord (SAN B 07) gibt es bereits eine Denkmalbereichssatzung und eine Erhaltungssatzung. Im Bereich Babelsberg Süd (SAN B 08) gibt es diese nicht. Es werden viele Detailprobleme gesehen, so dass sie sich dafür ausspricht, erst die Gestaltungssatzung zu erlassen. Diese würde eine hohe städtebauliche Qualität sichern. Frau Hüneke empfiehlt den Bebauungsplan SAN B 08 zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen.

 

 

Frau Reimers bestätigt den Unterschied zwischen den beiden Bebauungsplänen und erkundigt sich, wann das Sanierungsgebiet endet und was sich hinter den weißen Flecken auf der Karte verbirgt.

 

 

Herr Kirsch äußert, dass der Auslegungsbeschluss auf den Weg gebracht werden könne.

 

 

Herr Kühnemann schließt sich den Ausführungen von Frau Hüneke an und macht aufmerksam, dass im Nord- und Südbereich Babelsberg andere Voraussetzungen vorliegen. Dort, wo es keine Denkmalbereichssatzung gibt, müsse genauer hingeschaut werden. Die Bewahrung des gründerzeitlichen Charakters sei erforderlich, deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren SAN B 08 pausieren.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) geht anhand des Planes auf die Rückfragen ein. Die Ergänzung durch eine Gestaltungssatzung sei sinnvoll und ist in Vorbereitung. Jedoch solle dies parallel mit dem Bebauungsplanverfahren erfolgen. Er sichert für die Verwaltung zu, vor Abschluss des Sanierungsverfahrens einen Vorschlag für die Gestaltungssatzung vorzustellen und macht auf die zeitliche Befristung für die Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet aufmerksam. Deadline ist der 31.12.2021. Sollte es Vorschläge zur Änderung geben, sei es hilfreich diese konkret zu benennen.

 

 

Frau Hüneke stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Der Bebauungsplan Babelsberg-Süd (SAN B 08) ist zurückzustellen bis die Gestaltungssatzung in Arbeit ist, bzw. im Parallelverfahren vorgestellt wird.

Gegen den GO-Antrag sprechen Herr Rubelt und Frau Reimers.

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Zurückstellung des SAN B 08: 1/5/0 – damit abgelehnt.

 

 

Auf weitere Nachfragen teilt Herr Lehmann mit, dass die Regelung über das Maß der baulichen Nutzung über den § 34 BauGB erfolgen könne, dazu bedarf es eines Bebauungsplanes.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage 18/SVV/0262 zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN B 07Babelsberg Nord entschieden (gemäß Anlagen 5A und 5B).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord” ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage