27.06.2018 - 3.8 Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Herrn Schubert, eingebracht.

 

Herr Kolesnyk, Fraktion SPD, informiert aus dem Jugendhilfeausschuss, dass in den Tabellen der Anlagen 1 und 2 nicht nur das Jahresbrutto, sondern das anrechenbare Jahresbrutto aufzuführen sei.

 

In der weiteren kontroversen Diskussion meldet sich Herr Sändig zur Geschäftsordnung.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete ndig beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, die namentliche Abstimmung der Gesamtvorlage.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 der Vorlage.

 

Abstimmung:

Die getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 der Vorlage wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit der Ergänzung um Punkt 6 des Beschlusstextes wie folgt und mit dem dargestellten Hinweis zuzustimmen:

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage in geänderter Fassung, vorbehaltlich einer Klarstellung der Kostensätze für Geschwisterkinder und vorbehaltlich einer transparenten Kalkulationsvorlage nach § 16 Abs. 2 und 3 KitaG, zu beschließen:

 

---

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

[…]

 

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage einschließlich der Ergänzung des Ausschusses für Finanzen zuzustimmen.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Müller, erklärt, dass mit Ausreichen der Anlage 1 und 2 als Tischvorlage, sich die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen erledigt habe. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen oben genannte empfohlene Ernzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

 

 

 

Persönliche Erklärung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion ndnis 90/Die Grünen, stellt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dar.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vom 01.08.2018 (Anlage 1)

 

  1. Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagestätten in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (Anlage 2)

 

  1. Folgende Grundsätze finden Anwendung:

a)      Grundlage für die Ermittlung der Platzkosten sind die bestandskräftigen Bescheide über die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2010 mit einer zusätzlichen Preisindizierung für 7 Jahre und alle Kindertagestätten mit einem Errichtungsjahr von 2010 - 2017, die bereits über bestandskräftige Bescheide verfügen.(Anlage 3)

b)     Festsetzung der Beitragsfreigrenze bis 22.000,99 EUR

c)      Festsetzung der Beitragsdeckelung ab 92.001,00 EUR

d)     Festsetzung des Mindestkostenbeitrags in Höhe der doppelten häuslichen Ersparnis 28 EUR für Kinder bis zum Schuleintritt und 16 EUR für Kinder im Grundschulalter (Hort)

e)      linearer Verlauf der Beitragsstaffel

f)       drei Betreuungsstufen (Mindestbetreuungsstufe bis 6 h, ngere Betreuungszeit von 6 - 8 h, lange Betreuungszeit 8 - 10h)

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Beginn des Kitajahres 2019 auf der Basis von vollständigen Betriebskostenabrechnungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, eine neue Beitragstabelle vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine neue Datenbasis zur Verteilung der Elterneinkommen unter Mitwirkung der Träger der Einrichtungen erheben zu lassen und dabei insbesondere die Verteilung zwischen den drei Betreuungszeiten zu erfassen.

 

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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