19.06.2018 - 3.1 Pachtvertrag Sportplatz Nowawiese

Beschluss:
vertagt
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Herr Adler ist nun anwesend, somit sind 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Sändig bringt den Antrag ein. Er verweist auf den bisherigen Dissens zum Thema Beleuchtung. Mit dem vorliegenden Antrag soll nun eine endgültige sungr den Sportplatz gefunden werden.

Durch Abschluss eines Pachtvertrages soll die Verkehrssicherungspflicht an den Verein übergeben werden. Er berichtet, dass sich bereits mit einem Versicherer getroffen wurde und ein konkretes Angebot bereits vorläge.

 

Er informiert, dass der Antragstext wie folgt angepasst werden soll:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem SV Concordia Nowawes 06 e.V. Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, einen Pachtvertrag über die Nutzung des Sportplatzes Nowawiese abzuschließen.

Dabei ist sicherzustellen: dass durch die LHP die in der Baugenehmigung vorgesehene Zahl von 16 Lichtstrahlern für die Trainingsbeleuchtung angebracht wird,

dass der Verein rechtsverbindlich die Haftpflicht übernimmt für evtl. eintretende Schäden, die aus der Platznutzung mit einer nicht DIN-gerechten Beleuchtung entstehen

- dass der Verein eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweist.

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Sachstand im September 2018 zu informieren.

Es ist sicherzustellen, dass der Zustand des Platzes der Baubeschreibung entspricht und der Verein eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch die Platznutzung eintreten können, abschließt.

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Sachstand im September 2018 zu informieren.

 

Frau Aubel informiert, dass es laut einer Stellungnahme des Rechtsamtes versicherungstechnisch möglich sei, den KIS aus der Haftungsverantwortung zu nehmen und diese auf den Verein zu übertragen.

Die Detailfragen müssten allerdings zunächst mit dem Rechtsamt und dem KIS geklärt werden. Eine Abstimmung zum Thema mit dem KIS stehe urlaubsbedingt bisher noch aus. Diese werden aber zeitnah durchgeführt.

 

Herr Richter verweist darauf, dass der Antrag zum Pachtvertrag im letzten Werksausschuss KIS am 14.06.2018 zunächst zurückgestellt wurde, sich aber gegen die Lösung einer Übertragung durch einen Pachtvertrag ausgesprochen wurde, da die Betreiberverantwortung des KIS nicht komplett herausgenommen werden könne, auch wenn die Haftungsverantwortung auf den Verein übertragen wird. Der KIS hätte weiterhin die Überprüfungspflicht und regelmäßige Kontrollen durch den KIS würden trotzdem notwendig sein. Bei der Durchführung solcher Kontrollen könne es sogar zu weiteren Einschränkungen der Nutzungszeiten für die Nutzenden kommen.

Er schlägt vor, den Antrag zunächst zurückzustellen, um die endgültige Abstimmung im Werksausschuss KIS abzuwarten.

Herr Friederich fragt, warum das Verfahren als so kompliziert angesehen werde, da im Fall einer Übertragung - der KIS überlässt dem Verein das Grundstück - der Vorstand des Vereines diesen Kontrollpflichten nachkommen müsse und dieser bei Nichteinhaltung haftbar wäre. Er bittet die Fraktion DIE aNDERE, den Antragstext bezüglich der Vereinspflichten zu überprüfen bzw. zu überarbeiten.

 

Frau Aubel weist noch einmal darauf hin, dass die weitere Nutzung des Platzes  auch im Interesse der Verwaltung liege. Sollte die Möglichkeit eines Pachtvertrages bestehen, werde diese Lösung auch angenommen. Die Klärung dazu mit dem KIS sei bisher aber noch nicht möglich gewesen.

 

Herr Sändig erklärt, dass er offen für eine Antragsüberarbeitung sei. Er macht deutlich, dass bei einer Vereinshaftpflicht die Kontollpflicht mit auf den Verein übertragen werde.

Er stellt den Antrag Namens der Fraktion DIE aNDERE zur Überarbeitung des Anragstextes bis zur Ausschusssitzung am 18.09.2018 zurück.

 

Er bittet, dass in Vorbereitung auf die nächste Sitzung seitens der Verwaltung eine schriftliche Information gegeben wird, sobald abschließend geklärt sei, wie die Rechtslage sich gestaltet.

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