20.06.2018 - 4.6 Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet des Tagesordnung und gibt als Erstes das beantragte Rederecht an Frau Spaan. Frau Spaan ist eine Vertreterin der Dozenten/innen der Volkshochschule. Sie erläutert die Historie von Diskussionen über den Vorschlag des Bürgerhaushaltes bis hin zu der vorliegenden Drucksache aus Sicht der betroffenen Dozent/Innen. Im Anschluss übergibt Herr Heuer Frau Aubel das Wort. Frau Aubel stellt den beschlossenen Prüfauftrag dar. Weiterhin führte die Volkshochschule Gespräche mit den Dozierenden über die Situation der Dozierenden an der Volkshochschule. Herr Xyhra stellt anschließen den Entwurf der Honorarordnung vor und erläutert die einzelnen Punkte. Aus Sicht der Volkshochschule und des Geschäftsbereichsleitung Bildung, Kultur und Sport profitieren von den entworfenen Regelungen alle Beteiligten. Es werden auch Anreize geschaffen zusätzlich Qualifikationen zu erwerben und so eine entsprechend höhere Vergütung zu erlangen.

 

Herr Bittcher bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein. Er ging davon aus, dass die hinterlegten Summen im Haushaltsplan auskömmlich seinen, um für alle Dozierenden 35 Euro zu gewährleisten. Den vorliegenden Entwurf der Honorarordnung sieht er dementsprechend als Rückschritt an.

 

Herr Heuer bringt einen Änderungsantrag der SPD als Tischvorlage ein und verweist ebenfalls auf den Beschluss vom 01.03.2017 der Stadtverordnetenversammlung. Hier wurde die Anhebung der Stundensätze der Dozierenden der Volkshochschule auf 35 Euro festgelegt. Herr Heuer verweist weiterhin auf den Ansatz, zukünftig die Entlohnung der Dozierenden z.B proportional an die Entwicklung des Tarifvertragesr den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) zu koppeln.

 

Frau Aubel widerspricht den Anmerkungen auf den vorliegenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Anhebung der Stundenentgelte auf 35 Euro für die VHS Dozierenden. Auch nach Auffassung des Bereiches Recht wurde an keiner Stelle solch ein Beschluss gefasst. Der Geschäftsbereich Kultur, Bildung und Sport habe sich vielmehr an bundesweiten Vergleichswerten orientiert. Frau Aubel sieht den Vergleich zum TVöD in der vorgeschlagenen Vergütungsstaffelung nach Qualifikationen bestätigt. Angesprochen wird weiterhin, dass sich eine Kursgebührsteigerung mit den vorliegenden berechneten Zahlen nicht ergeben würde.

 

In einer weiteren Diskussion werden die Punkte - Bezahlung bei abgesagten Kursen aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl und  - Stundenvergütungen von Dozierenden an anderen Bildungsstätten thematisiert.

 

Herr Bittcher gibt zu bedenken, dass bei einem Mindestbeitrag von 35 Euro ein Spielraum für eine Staffelung nicht ausgeschlossen sei.

 

Herr Hohloch führt aus, dass er für eine Beibehaltung der vorgeschlagenen Staffelung der Vergütungen sei und diese auch für essentiell halte. Er sieht Unterschiede in der Qualität von Ausbildung und Studium und verweist auf die geltenden Tarifverträge in verschiedenen Branchen. Diskutabel wären aus seiner Sicht die jeweiligen Betragshöhen in der Staffelung der Vergütungen.

 

Herr Schüler betont, dass die Kursgebühren beibehalten werden sollen. Wenn sich ein Mehraufwand für die Vergütungen der Dozierenden ergibt, dann soll dieser aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam finanziert werden. Aus einer Honorarordnung werden aus seiner Sicht keine Rechtsansprüche generiert. Eine Differenzierung der Vergütungen hält er für sinnvoll.

 

Frau Aubel führt zu den finanziellen Mitteln aus, dass zusätzliche Mittel in 2019 von 129.500 Euro eingeplant sind. Eine Erhöhung der Vergütung auf einheitlich 35 Euro würde einen weiteren Mehrbedarf von 27.000 Euro bedeuten.

Sie appelliert an eine Beibehaltung der derzeitigen Kurskosten, da sich diese bereits im oberen Bereich mit Vergleichswerten befinden.

Herr heuer schließt die Diskussion und stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung. Dieser wird einstimmig abgelehnt (0/5/0). Anschließend lässt Herr Heuer über den Änderungsantrag der Fraktion SPD abstimmen. Dieser wird mehrheitlich angenommen (4/1/0). Abschliend stellt er die entsprechend des Änderungsantrages der Fraktion SPD  geänderte Fassung der Honorarordnung zur Abstimmung. Diese wird mehrheitlich angenommen.

 

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage in der geänderten Fassung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

die Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule Potsdam (VHS)

 

Die Honorarordnung ist wie folgt zu ändern:

 

  1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

Die Vergütung pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Kurse, Seminare oder sonstige Veranstaltungen beträgt als Regelsatz 35 Euro. Der Stundensatz erhöht sich zukünftig in Anlehnung an den Tarifvertrag TVöD (VKA) automatisch. Maßgeblich ist die prozentuale Erhöhung auf Basis E13 Stufe 2.

 

Anlage 1 entfällt

 

  1. § 3 Abs. 3 wird gestrichen, die Nummerierung der folgenden Absätze angepasst.

 

  1. § 5 wird wie folgt gefasst

Die Honorare für geleistete Stunden sind zum 15. des Folgemonats fällig.

 

 

Begründung:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. März 2017 über den Haushalt wurde der Regelsatz auf 35 € je Unterrichtsstunde festgesetzt und waren die erforderlichen Vorkehrungen im Haushalt zu treffen. Weder eine Unterschreitung noch eine Überschreitung dieses Satzes war Gegenstand der Beschlussfassung. Das Risiko sinkender Teilnehmerzahlen ist nicht auf Kursleitende zu übertragen.

Der Wegfall der faktisch nicht vollzogenen Tarifanpassung der bestehenden Honorarordnung ist nicht hinnehmbar. Vielmehr soll die Tarifanpassung von der aufwendigen Prozedur des Stadtverordnetenbeschlusses entkoppelt und stattdessen durch eine automatische Anpassung in Anlehnung an den TVöD ersetzt werden.

Es sind grundsätzlich qualifizierte Kursleitende einzusetzen. Der Einsatz erfolgt zeitlich befristet. Insofern ist eine weitergehende  Differenzierung des Honorars entbehrlich.

Abweichungen von den vorstehenden Regelungen sollen nicht zulässig sein, insofern besteht für die Ermächtigung des VHS-Leiters zu Ausnahmen, erst recht nicht  ohne Nennung von Kriterien, kein Erfordernis.

Zeitpunkt der Vergütung und Leistungserbringung sollen in einem engeren zeitlichen Zusammenhang stehen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage