22.06.2018 - 3.2 Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kolesnyk teilt mit, dass Anträge auf Rederechtsanträge von Frau Wuttke und Frau Frenkler vorliegen und stellt diese zur Abstimmung.

 

Der Erteilung der Rederechte wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Schubert bringt die Drucksache ein und gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen dazu. Dabei geht er zunächst auf die Chronologie der Erarbeitung mit dem Hinweis auf eine intensive Beteiligung ein. Er macht auf die gesetzlichen Grundlagen und Beschluss der Gesetzesänderung am 30.05.2018 aufmerksam.

Herr Schubert weist darauf hin, dass außer Potsdam alle anderen Kommunen ihre Beitragstabellen bei Null beginnen. Die Landeshauptstadt Potsdam beginnt ab einem anrechenbaren Jahreseinkommen von 22.001 Euro mit der Gebührenerhebung.

 

Herr Schubert weist im Rahmen seines Vortrages zur Beschlussvorlage darauf hin, dass die Elternbeiträge in der nächsten Elternbeitragsordnung infolge gestiegener Kosten etc. vermutlich höher ausfallen werden.

 

Frau Wuttke macht deutlich, dass den Tagespflegepersonen bisher nicht bekannt war, dass es eine gesonderte Elternbeitragssatzung für die Tagespflege gibt. Sie weist darauf hin, dass sich die Pauschalen in der Richtlinie und der Satzung unterscheiden. Auch die Berechnung der Beiträge ist unterschiedlich. Während in der Richtlinie 20 Tage zugrunde gelegt werden, sind es in der Elternbeitragssatzung 21 Tage.

Sie nimmt Bezug auf § 10 (Zuschuss zum Mittagessen) und weist darauf hin, dass es bei allen 90 Tagespflegepersonen unterschiedliche Modelle gibt. Frau Wuttke fragt, ob jetzt das Essengeld über das Jugendamt eingezogen oder wie bisher durch die Tagesspflegepersonen.

 

Herr Tölke erklärt, dass der Rechtsanspruch klarer beschrieben wird. Dies ist bisher sehr grob formuliert.

 

Frau Elsaßer betont, dass die Essengeldeinziehung wie bisher gehandhabt werden soll. Sie weist darauf hin, dass es in der Tagespflege andere Öffnungszeiten gibt. Durch die differenzierte Beitragsstaffellung wird eine höhere Gerechtigkeit erzielt. Im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinie zur Tagespflege wird auch betrachtet, ob 20 oder 21 Tage zugrunde gelegt werden sollen.

 

Frau Frenkler informiert, dass der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. vom 16.06. bis zum 22.06.2018 die Aktionswoche „Bildung macht Held*innen“ zu den Auswirkungen von Armut auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen durchführt. Eine zentrale Forderung ist: „Wer Bildungsarmut vermeiden will, muss Armut abschaffen, u.a. gebührenfreie öffentliche Bildung von der Kita bis zur Uni.“

Bis dahin müssen wir das schlechteste KitaG im Land Brandenburg anwenden.

Bertelsmann „Eltern-Zoom“ vom 28.05.2018:

Einkommensarme Familien sind einer bundesweiten Studie zufolge bei Kita-Beiträgen überproportional stark belastet. Zwar sind die Gebühren vielerorts nach Einkommen gestaffelt - Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen aber dennoch durchschnittlich einen nahezu doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für die Kita aufwenden als finanziell besser gestellte.“

Frau Frenkler betont, dass die lineare Staffelung der Elternbeitragstabelle und die Beibehaltung der Freigrenze ab 01.08.2018 begrüßt wird. Insbesondere sind einheitliche Beiträge überall in der Stadt Potsdam gewollt.

 

Bei ungleichen Beiträgen wird die Segregation, die in Potsdam schon durch die falsche Wohnungspolitik befördert wurde, noch durch Kitabeiträge verstärkt.

Bei einrichtungsbezogenen Elternbeiträgen, ergibt sich dort der höhere Elternbeitrag, wo neu gebaut oder investiert wurde. Wir wollen keine Stadt in der nur die „Besserverdienenden“ ihre Kinder in „schönen Kitas“ betreuen lassen können, weil nur sie sich den höheren Beitrag leisten können.

Die Empfehlung der LHP für einheitliche Elternbeiträge in der Stadt ist die erforderliche Grundlage, um in diesem Bereich den sozialen Frieden in der Stadt zu bewahren.

Wenn die Tabelle zum 01.08.2018 am 27.06.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, kann aus den ermittelten Beträgen eine Tabelle für die Rückrechnung abgeleitet werden. Diese kann dem Jugendhilfeausschuss am 28.06.2018 vorliegen. Für die Rückerstattung sollte die Struktur der Tabelle bei den Einkommensstufen bis 149 T€ bleiben und die Abstufung linear erfolgen.

 

Herr Heuer berichtet aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 20.06.2018. Er teilt mit, dass sich der Finanzausschuss an der jetzt vorliegenden Regelung für Geschwister gestoßen hat. Um den Beschluss der Satzung nicht zu gefährden, wurde ein positives Votum für die gesamte Vorlage abgegeben. Er verweist auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Punkt 6 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitagesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.“

Herr Heuer regt an, wieder die eine oder andere kommunale Kita in der LHP einzurichten und zu betreiben.

 

Herr Schubert teilt mit, dass bis zum Jahresende geprüft wird, ob eine der nächsten durch den Kommunalen Immobilien Service zu errichtenden Kitas durch die Landeshauptstadt Potsdam betrieben werden kann. Darüber soll dann in vernünftiger Weise im Dezember 2018 diskutiert werden.

 

Herr Weyh nimmt Bezug auf die schriftlich eingereichten Fragen von Herrn Liebe zur Tagespflege.

 

Herr Liebe weist darauf hin, dass es vorwiegend redaktionelle Fragen zur Satzung sind, die bis zur Beschlussfassung eingearbeitet werden sollten.

 

Herr Weyh weist darauf hin, dass in den Betreuungsverträgen mit den Eltern eine andere Fälligkeit ist, als in der Satzung festgelegt ist.

 

Frau Elsaßer sagt eine Klärung bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu.

 

Frau Dr. Müller stellt fest, dass es zur Elternbeitragssatzung für die Tagespflege noch einige offene Fragen gibt, die unbedingt geklärt werden sollen.

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, die redaktionellen Änderungen zu prüfen und einzuarbeiten.

 

Frau Dr. Müller erinnert an die Stellungnahme der AG nach § 78, zu der sich der Jugendhilfeausschuss heute verständigen sollte.

 

Herr Kolesnyk erklärt, dass der erste Punkt heute erledigt wird. Die anderen Punkte werden in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses besprochen.

 

Herr Meyer betont, dass es aus Sicht des Kita-Elternbeirates kein Recht auf eine Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten gibt. Er kritisiert, dass die Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen erst kurz vor der heutigen Sitzung ausgereicht wurden.

 

Herr Tölke macht deutlich, dass der Bereich Kindertagesbetreuung seine Belastungsgrenze bereits überschritten hat und aus diesem Grund die Beantwortungen erst heute vorgelegt werden konnten.

 

Herr Schubert ergänzt, dass bereits in der Sitzung des Jugenhilfeausschusses am 31.05.2018 signalisiert wurde, dass die Beantwortung der Fragen bis zum 18.06.2018 schwierig wird.

 

Herr Meyer bittet um Auskunft zum Aufschlag für Betreuungskosten im Hort bei mehr als 8 Stunden, wo hier die Mehrkosten bestehen.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass bei längerer Betreuung auch im Hort höhere Kosten z.B. Betriebskosten und anteilige Personalkosten entstehen.

 

Herr Meyer verweist noch einmal auf die Stellungahme des KiTa-Elternbeirates zur geplanten Empfehlung einer Elternbeitragsordnung durch die Stadterwaltung. Er macht deutlich, dass der KiTa-Elternbeirat keinem Stadtverordneten oder sonstigen Beteiligten eine Zustimmung aufgrund gravierender Mängel und Unklarheiten empfehlen kann.

Herr Meyer fragt nach, ob offensichtliche und unplausible "Ausreiser" in der Platzkostenermittlung (z.B.: Hort "Die Buntstifte" mit 916 € bzw. 922 €) trotz der Hinweise des KiTa-Elternbeirates weiterhin in der Durchschnittsberechnung für die Elternbeiträge berücksichtigt worden sind.

 

Herr Tölke bejaht dies und erläutert, dass sich die Einrichtung in 2010 im Aufwuchs befand. Er verweist darauf, dass die beispielhaft genannte Einrichtung in der nächsten Berechnung geringere Kosten haben wird.

 

Herr Meyer stellt klar, dass diese Vorgehensweise nachteilig für die Eltern ist, da dadurch die Elternbeiträge stark steigen.

 

Herr Meyer bittet um eine Begründung, warum für die Kalkulation die IST-Kinderzahlen und nicht die Kinderzahl gemäß Betriebserlaubnis herangezogen werden. Dies geht aus seiner Sicht zu Lasten der Eltern.

 

Herr Tölke erklärt, dass Kalkulationen nur anhand der tatsächlichen Belegungen erfolgen können. Es gibt Einrichtungen, die z.B. aufgrund von Baumaßnahmen die Kapazität laut Betriebserlaubnis nicht ausschöpfen können.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass man sich laut dem Kompendium nach Betriebserlaubnis und nicht nach Kinderzahlen richtet.

 

Herr Kolesnyk betont, dass sich die Verwaltung nicht an theoretische sondern an konkrete Zahlen gehalten hat. Das ist für ihn als Stadtverordneten verständlich und nachvollziehbar.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass das Kompendium kein Gesetz ist. Im Kompendium wird auch ausgesagt, dass die Beitragsberechnung bei Null begonnen werden soll. Die Landeshauptstadt Potsdam stellt Eltern mit einem Einkommen bis 22.000 Euro frei.

 

Da es keine weiteren Wortbeiträge mehr gibt, stellt Herr Kolesnyk die Ergänzung um folgenden Punkt 6 zur Abstimmung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.“

 

Der Ergänzung des Beschlusstextes wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Anschließend bittet Herr Kolesnyk um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vom 01.08.2018 (Anlage 1)

 

  1. Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagestätten in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (Anlage 2)

 

  1. Folgende Grundsätze finden Anwendung:

a)      Grundlage für die Ermittlung der Platzkosten sind die bestandskräftigen Bescheide über die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2010 mit einer zusätzlichen Preisindizierung für 7 Jahre und alle Kindertagestätten mit einem Errichtungsjahr von 2010 - 2017, die bereits über bestandskräftige Bescheide verfügen.(Anlage 3)

b)      Festsetzung der Beitragsfreigrenze bis 22.000,99 EUR

c)      Festsetzung der Beitragsdeckelung ab 92.001,00 EUR

d)      Festsetzung des Mindestkostenbeitrags in Höhe der doppelten häuslichen Ersparnis – 28 EUR für Kinder bis zum Schuleintritt und 16 EUR für Kinder im Grundschulalter (Hort)

e)      linearer Verlauf der Beitragsstaffel

f)        drei Betreuungsstufen (Mindestbetreuungsstufe bis 6 h, längere Betreuungszeit von 6 - 8 h, lange Betreuungszeit 8 - 10h)

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Beginn des Kitajahres 2019 auf der Basis von vollständigen Betriebskostenabrechnungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, eine neue Beitragstabelle vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine neue Datenbasis zur Verteilung der Elterneinkommen unter Mitwirkung der Träger der Einrichtungen erheben zu lassen und dabei insbesondere die Verteilung zwischen den drei Betreuungszeiten zu erfassen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund die Zweckmäßigkeit der Erhebung einer Normenkontrollklage gegen das Land Brandenburg in Bezug auf das Konnexitätsgebot infolge der Novellierung des Kitaggesetzes zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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